Nr. 4079116
Dienstleistungen

Rechtliches und Verordnungen

Branchen

Das nationale Umsetzungsgesetz für die EU-Vertriebsrichtlinie IDD bringt neue Aufgaben und Verpflichtungen vor allem im Bereich der Versicherungsvermittlung. Informieren Sie sich daher auch darüber hier auf unserer Seite über den aktuellen Sachstand.

Dienstleistungen

Nach § 11 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV) haben Versicherungsvermittler und -berater die Pflicht, dem Kunden beim ersten Geschäftskontakt bestimmte Informationen mitzuteilen. Im Folgenden werden die Beratungs-, Dokumentations- und Informationspflichten von Versicherungsvermittlern und -beratern erläutert.

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Einem Versicherungsvermittler (unterscheide davon den Tippgeber!) ist es untersagt, Versicherungsnehmern, versicherten Personen oder Bezugsberechtigten aus einem Versicherungsvertrag Sondervergütungen zu gewähren oder zu versprechen.