Dienstleistungen

Antrag auf Zweitschrift Erlaubnis- Registrierungbescheid

Anforderung Zweitschrift

Haben Sie das Original Ihres Erlaubnisbescheides, Erlaubnisbefreiungsbescheides, Registrierungsbescheides  gem. § 34d GewO verloren oder ist diese nicht mehr auffindbar?
Dann können Sie die Ausstellung einer Zweitschrift  beantragen.
Hierfür wird gem. 6.1 des Gebührentarifes der IHK Pfalz eine Gebühr in Höhe von 40.00 Euro fällig.
Füllen Sie den Antrag vollständig aus, unterschreiben und schicken ihn im Original per Post an uns.