Nr. 3989374
Dienstleistungen

Spielgeräteaufsteller

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Gemäß § 33c Gewerbeordnung (GewO) müssen Aufsteller von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (Geldspielgeräte), die ab 1.9.2013 neu eine Erlaubnis beantragen, u.a. an einer Unterrichtung durch die Industrie- und Handelskammer teilgenommen haben.

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Der neue Glücksspielstaatsvertrag ist am 1. Juli 2021 in Kraft getreten. Wir stellen hier außerdem ein Infoblatt zur Verfügung.

Infrastruktur und Digitale Wirtschaft
Mann und Frau spielen im Casino © auremar / AdobeStock.com

Wann sind die Unterrichtungstermine für Spielgeräteaufsteller? Und welche Gebühren fallen dabei an?