Reisrerecht für Veranstalter, Vermittler, Gastgeber
Seit Juli 2018 gilt ein neues Reiserecht. Grundlage dafür ist die überarbeitete EU- Pauschalreiserichtlinie, die nun auch Online-Angebote berücksichtigt und den Verbraucherschutz stärkt. Zudem soll in allen EU-Mitgliedstaaten das gleiche Recht gelten.
Durch die Umsetzung der Richtlinie wird auch das deutsche Reiserecht geändert. Neu sind vor allem Regelungen zur Reisevermittlung und die Vermittlung „verbundener Reiseleistungen“. Weiterhin werden die reiserechtlichen Informationspflichten erweitert, die nun auch stärker den reinen Vermittler treffen. Es gibt eine Vielzahl von Formblättern, die bei der Buchung einer Pauschalreise oder bei der Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen an den Kunden übergeben werden müssen. Die notwendigen Formblätter finden Sie im Anhang des Gesetzestextes
Anlage 11 - Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei Pauschalreisen nach § 651a BGB - steht Ihnen als Vorlage unter "Downloads" zur Verfügung.
Die neuen Regelungen betreffen jedoch nicht nur die Reiseveranstalter und –vermittler, sondern auch die Gastgeber und Tourismusorganisationen. Destinationsmanagement-Organisationen sind häufig in einer Doppelrolle als Veranstalter und Vermittler. Sie müssen sich mit sämtlichen Pflichten und Rechtsbegriffen auseinandersetzen. Die gewerbliche Vermarktung von Ferienwohnungen oder Ferienhäusern als Einzelleistung unterliegt nach neuem Gesetz nicht mehr dem Pauschalreiserecht.