Nr. 20461

Gewerbe- und Prüfungsrecht

Bestimmte gewerbliche Tätigkeiten dürfen zum Schutz der Allgemeinheit nur dann ausgeübt werden, wenn hierfür eine Gewerbeerlaubnis, eine Sachkundeprüfung oder Bescheinigung über die Teilnahme an einem IHK-Unterrichtungsverfahren nachgewiesen werden kann. Hier finden Sie nähere Erläuterungen...