Infrastruktur und Digitale Wirtschaft

Teilnahmebedingungen Unterrichtungsverfahren

Bitte melden Sie sich möglichst frühzeitig schriftlich an. Die Anmeldung muss spätestens bis zum jeweiligen Anmeldeschlusstermin, der etwa 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung liegt, erfolgen.
Die genauen Termine für die Unterrichungen im Bewachgungsgewerbe finden sich hier. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs für den gewünschten Termin berücksichtigt
Eine Kostenübernahmeerklärung muss bereits mit der Anmeldung vorliegen, da die Anmeldung sonst nicht berücksichtigt werden kann. Der Teilnehmer hat selbst dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig bei dem Kostenträger (JobCenter, LVA, BG oder anderer Träger) eingereicht werden, wenn er die Gebühr nicht selbst entrichtet.

Wenn der Arbeitgeber zahlt, muss ebenfalls die Kostenübernahmeerklärung, zumindest mit dem Firmenstempel und Unterschrift auf diesem, bei Anmeldung vorliegen. Der Arbeitgeber erhält in diesem Fall automatisch die Rechnung.
Schriftliche Anmeldungen sind verbindlich.
Nach der Anmeldung erhalten Sie grundsätzlich eine Eingangsbestätigung.
Etwa 3 Wochen vor Beginn der Unterrichtung/Sachkundeprüfung versenden wir ein gesondertes Einladungsschreiben mit Gebührenbescheid. Die Gebühr ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Gebührenbescheids zu entrichten. 
Sollten Sie bis 2 Wochen vor Beginn der Unterrichtung kein Einladungsschreiben erhalten haben, rufen Sie vorab bei uns an und finden Sie sich bitte am ersten Tag der Unterrichtung/am Tag der Sachkundeprüfung, um 7:30 Uhr bei der IHK Pfalz, Rheinallee 18-20, 67061 Ludwigshafen, mit gültigen Ausweispapieren ein.
Die Abmeldung muss schriftlich erfolgen (im Original per Post oder per E-Mail). Sofern Sie vor dem Anmeldeschluss durch schriftliche Erklärung von der Anmeldung zurücktreten, wird keine Teilnahmegebühr erhoben.
Bei einem Rücktritt nach dem Anmeldeschluss oder bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung ist eine Bearbeitungsgebühr gemäß Gebührentarif 4.2.1 oder 4.2.2 zu entrichten.
Anmeldeschluss ist der 12. Arbeitstag vor Beginn der Unterrichtung.
Bei ungenügender Beteiligung oder bei anderen wichtigen Gründen kann die IHK Veranstaltungstermine absagen. In diesen Fällen sind wir bemüht, einen Ersatztermin bei einer anderen IHK anzubieten. Schadenersatzansprüche aus einer Terminabsage sind ausgeschlossen.
Die IHK haftet nicht für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände oder Kraftfahrzeuge.