Branchen Bewachungsbewerbe

Inhalte Unterrichtung Bewachungsgewerbe

Inhalte des Unterrichtungsverfahren

Das Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe umfasst inhaltlich auf die Sachgebiete:
  1. Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht
  2. Datenschutzrecht
  3. Bürgerliches Gesetzbuch
  4. Straf- und Verfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
  5. Unfallverhütungsvorschriften Wach- und Sicherheitsdienste
  6. Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen, sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt und
  7. Grundzüge der Sicherheitstechnik
Zweck der Unterrichtung ist, die im Bewachungsgewerbe tätigen Personen mit den rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnissen sowie deren praktischer Anwendung vertraut zu machen, die für die Ausübung des Gewerbes notwendig sind. Dies soll in einem Umfang geschehen, der ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung von Bewachungsaufgaben ermöglicht.

Die Unterrichtung erfolgt mündlich und ausschließlich in deutscher Sprache, ausreichende deutsche Sprachkenntnisse zumindest B1 sind also unverzichtbar.

Wenn der Unterricht ohne Fehlzeiten absolviert wurde und durch aktive Unterrichtsbeteiligung sowie durch mündliche und schriftliche Verständnisfragen festgestellt wurde, dass der/die Teilnehmer/-in mit den Inhalten der Unterrichtung vertraut ist, stellt die IHK darüber eine Bescheinigung aus.