Dienstleistungen
Informationen zur Sachkundeprüfung Bewachung
Allgemeines
Als
Ausweisdokumente zur Identitätsprüfung am Tag der Sachkundeprüfung werden folgende Dokumente anerkannt:
- Personalausweis
- Vorläufiger Personalausweis
- Pass
- Reiseausweis für Ausländer, Flüchtlinge oder Staatslose
- Notreiseausweis
- Aufenthaltstitel / elektronischer Aufenthaltstitel, der als „Ausweisersatz“ gekennzeichnet ist
- „Aussetzung der Abschiebung“ (Duldung), der als „Ausweisersatz“ gekennzeichnet ist
- Aufenthaltsgestattung aufgrund gesetzlicher Anordnung
Als Zahlungsnachweis werden folgende Belege anerkannt:
- Kontoauszug oder
- Überweisungsbeleg mit Bankstempel.
Es sind
keine Hilfsmittel zugelassen.
Elektronische Kommunikationsmittel, zum Beispiel Handy, Digitalkamera oder Laptop, sind nicht zugelassen. Sie sind vor der Prüfung bei der Aufsicht abzugeben.
Satzung für die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe
Schriftliche Prüfung
Die schriftliche Prüfung dauert
120 Minuten.
Inhalt der Prüfung sind die Sachgebiete gem. § 4 BewachV:
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht,
- Bürgerliches Gesetzbuch,
- Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen,
- Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste,
- Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt und
- Grundzüge der Sicherheitstechnik
Die Prüfung findet im Allgemeinen als Online PC-Prüfung statt oder es werden jeweils Aufgaben und Lösungsblätter ausgegeben. Alle Unterlagen sind komplett am Ende der Prüfung wieder abzugeben.
Die Aufgaben bestehen aus
Multiple-Choice-Fragen. Zu jeder Frage sind mehrere Lösungsmöglichkeiten vorgegeben, davon ist mindestens
eine Lösung richtig, maximal sind
zwei Lösungen richtig.
Eine Aufgabe wird nur dann als richtig gewertet, wenn
alle richtigen Antworten angekreuzt sind. Nicht lesbare oder unklare Antworten werden als falsch gewertet.
Mit Einloggen zur Online-Prüfung oder mit Entgegennahme des Prüfungsaufgabensatzes erklärt der Prüfling, gesundheitlich in der Lage zu sein, die Prüfung abzulegen. Im Nachhinein kann ein negatives Abschneiden in der Prüfung nicht auf gesundheitliche Beeinträchtigungen zurückgeführt werden.
Bei Täuschungshandlungen oder Störung des Prüfungsablaufs kann der Prüfling vom Aufsichtsführenden von der Prüfung ausgeschlossen werden. Die Prüfung kann, unabhängig vom erzielten Ergebnis, für nicht bestanden erklärt werden.
Der Prüfungsraum darf erst nach Abmelden aus der Online-Prüfung oder Abgabe der kompletten Prüfungsunterlagen verlassen werden.
Rechtliche Grundlagen für die Sachkundeprüfung sind:
- § 34a Gewerbeordnung (GewO)
- Bewachungsverordnung (BewachV)
- Satzung für die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe der IHK Pfalz
Mündliche Prüfung
Die mündliche Prüfung dauert
ca. 15 Minuten je Teilnehmer.
Sie bezieht sich ebenfalls auf die oben genannten sechs Sachgebiete mit Schwerpunkt auf den Sachgebieten 1 (Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerbe- und Datenschutzrecht) und 5 (Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt).