Nr. 19871
Recht

Ausländerrechtliche Bestimmungen

Recht

Mit dem am 1. März 2020 in Kraft getretenen Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) haben sich die Regelungen zur Ausbildung und Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter zum Teil verändert. Hier wird auf die wichtigsten Veränderungen für Arbeitgeber eingegangen.

Recht

Ausländer, die nach Deutschland einreisen oder sich hier aufhalten wollen, bedürfen grundsätzlich eines Aufenthaltstitels. Die Voraussetzungen der Aufenthaltstitel sind im Aufenthaltsgesetz geregelt.

Recht

Die Aufnahme und Ausübung selbständiger oder vergleichbarer unselbständiger Erwerbstätigkeiten durch Ausländer erfordert einen Aufenthaltstitel, der eine derartige Erwerbstätigkeit weder durch Auflage noch aufgrund ihrer Zweckbestimmung verbietet.

Recht

Informationen zur Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer aus Staaten außerhalb der Europäischen Union im Rahmen von Werkverträgen.

Recht

Die "Blaue Karte EU" ermöglicht es hochqualifizierten Ausländern, sich in Deutschland aufzuhalten und einen Beruf auszuüben. Die Blaue Karte EU soll vor allem Hochschulabsolventen den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland erleichtern.