Nr. 2972028
Recht

Beruf und Familie

Recht

Zum 1. Juli 2008 ist das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) in Kraft getreten, das Beschäftigten die Möglichkeit eröffnet, nahe Angehörige in häuslicher Umgebung zu pflegen. Mit den Neuregelungen seit 01.01.2015 im Familienpflegezeitgesetz und Pflegezeitgesetz soll die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf verbessert werden.

Recht

Wird Elternzeit beantragt, stellt sich für den Arbeitgeber die Frage, was er nun alles beachten muss. Rechtliche Grundlage ist u.a. das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit.

Recht

Das Familienpflegezeitgesetz vom 01.01.2012, dass das Pflegezeitgesetz vom 28.05.2008 ergänzt, soll die Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Pflege naher Angehöriger erleichtern. Am 1.1.2015 ist das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf in Kraft getreten. Hierdurch ergeben sich Änderungen im Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz.

Recht

Wird eine Arbeitnehmerin schwanger, stellt sich für den Arbeitgeber die Frage, was er nun alles beachten muss. Rechtliche Grundlage ist u.a. das Mutterschutzgesetz.