Ausbildung

Zweiradmechatroniker/-in

Die Berufsausbildung gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und in die Ausbildung in einer der Fachrichtungen Fahrradtechnik oder Motorradtechnik.

Abschlussprüfung Teil 1

Teil 1 der Abschluss- oder Gesellenprüfung findet im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag statt. Für den Prüfungsbereich Arbeitsauftrag bestehen folgende Vorgaben:

Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
  1. Arbeitsschritte zu planen, Arbeitsmittel festzulegen, Messungen und Beurteilungen durchzuführen, technische Unterlagen und Informationen zu beschaffen und zu nutzen, Ergebnisse zu dokumentieren,
  2. Wartungsvorgaben anzuwenden und den Zusammenhang von Technik, Arbeitsorganisation, Wirtschaftlichkeit, Umweltschutz, Sicherheit und Gesundheitsschutz zu berücksichtigen sowie
  3. fachbezogene Probleme und deren Lösungen darzustellen, die fachlichen Hintergründe aufzuzeigen sowie die Vorgehensweise bei der Durchführung des Arbeitsauftrags begründen zu können.
Für den Nachweis sind folgende Tätigkeiten auszuführen:
  • Prüfen der Funktion
    von lichttechnischen Einrichtungen,
    von mechanischen Bremsen und
    von Rahmen, Radaufhängung und Rädern oder von Kraftübertragungssystemen,
  • Warten von Fahrzeugen oder Baugruppen.
Der Prüfling soll
  • zwei Arbeitsaufgaben, die Kundenaufträgen entsprechen, durchführen; zu jeder Arbeitsaufgabe soll mit dem Prüfling ein situatives Fachgespräch geführt werden, das jeweils aus mehreren Gesprächsphasen bestehen kann, und
  • Aufgaben schriftlich bearbeiten, die sich auf die Arbeitsaufgaben beziehen.
Die Prüfungszeit beträgt
  • für die beiden Arbeitsaufgaben und das situative Fachgespräch 180 Minuten; innerhalb dieser Zeit soll das situative Fachgespräch je Arbeitsaufgabe höchstens 10 Minuten dauern,
  • für die schriftlichen Aufgaben 120 Minuten.
Zeitraum
AP Teil 1 Frühjahr: März / April
AP Teil 1 Herbst: September / Oktober
Die Prüfungstermine erhalten Sie von der Handwerkskammer Kaiserslautern.

Abschlussprüfung Teil 2 für die Fachrichtung Fahrradtechnik

Schriftliche Aufgaben
  • Diagnose und Instandsetzungstechnik: 180 Minuten
  • Wirtschafts- und Sozialkunde: 60 Minuten
Praktische Aufgaben
Für den Prüfungsbereich Kundenauftrag bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
  1. Arbeitsabläufe selbstständig zu planen, fachliche Hintergründe aufzuzeigen sowie Lösungswege zu begründen,
  2. Ersatzteile, Werkzeuge, Mess- und Prüfgeräte sowie Hilfsmittel unter Beachtung von technischen Regeln, Herstellerangaben und Kostenaufwand auszuwählen,
  3. Informationssysteme zu nutzen,
  4. Fahrräder und Systeme zu bedienen und zu erklären,
  5. elektronische Antriebssysteme außer Betrieb und in Betrieb zu nehmen,
  6. Systemfunktionen zu überprüfen, Diagnosesysteme einzusetzen, Fehler und Störungen zu diagnostizieren,
  7. Fahrräder und deren Systeme instand zu setzen und nachzurüsten sowie
  8. Ergebnisse zu dokumentieren.
Für den Nachweis sind folgende Tätigkeiten auszuführen:
  1. Instandhalten von Systemen und Anlagen der Fahrradtechnik, insbesondere durch Prüfen, Messen und Beurteilen sowie durch Ändern, Montieren, Demontieren und Einstellen von Fahrwerken, Antrieben oder Sicherheits- und Komfortsystemen, sowie
  2. Anpassen oder Umrüsten von Fahrradsystemen oder Herstellen eines Fahrrades aus Baugruppen.
Der Prüfling soll zwei Arbeitsaufgaben bearbeiten und dokumentieren; zu jeder Arbeitsaufgabe soll mit dem Prüfling ein situatives Fachgespräch geführt werden, das jeweils aus mehreren Gesprächsphasen bestehen kann. Die Prüfungszeit beträgt fünf Stunden; innerhalb dieser Zeit sollen die situativen Fachgespräche insgesamt höchstens 20 Minuten dauern.
Für den Prüfungsbereich Beratung und Verkauf bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
  1. Kunden zielgruppen- und bedarfsgerecht zu beraten,
  2. Verkaufsgespräche zu führen,
  3. Dienstleistungsangebote des Betriebes darzustellen,
  4. Gesprächsführungstechniken situationsbezogen und systematisch anzuwenden sowie
  5. über Gewährleistung und Garantie zu informieren.
Der Prüfling soll in einer Gesprächssimulation ein Beratungs- und Verkaufsgespräch führen, die Prüfungszeit beträgt höchstens 20 Minuten.

Abschlussprüfung Teil 2 für die Fachrichtung Motorradtechnik

Schriftliche Aufgaben
  • Fahrzeug- und Instandsetzungstechnik: 120 Minuten
  • Diagnosetechnik: 120 Minuten
  • Wirtschafts- und Sozialkunde: 60  Minuten
Praktische Aufgaben
Für den Prüfungsbereich Kundenauftrag bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
  1. Arbeitsabläufe selbstständig zu planen, fachliche Hintergründe aufzuzeigen sowie Lösungswege zu begründen,
  2. Ersatzteile, Werkzeuge, Mess- und Prüfgeräte sowie Hilfsmittel unter Beachtung von technischen Regeln, Herstellerangaben und Kostenaufwand auszuwählen,
  3. Informationssysteme zu nutzen,
  4. Kunden zu beraten,
  5. Fahrzeuge und Systeme zu bedienen und zu erklären,
  6. fahrzeugtechnische Systeme außer Betrieb und in Betrieb zu nehmen,
  7. Systemfunktionen zu überprüfen, Diagnosesysteme einzusetzen, Fehler und Störungen zu diagnostizieren,
  8. Fahrzeuge und deren Systeme instand zu setzen oder nachzurüsten sowie
  9. Ergebnisse zu dokumentieren.
Für den Nachweis sind folgende Tätigkeiten auszuführen:
  1. Diagnostizieren von Fehlern, Störungen und deren Ursachen sowie Beurteilen der Ergebnisse, Erstellen eines Mess- und Prüfprotokolls sowie
  2. Instandsetzen von Fahrzeugsystemen oder Aus- und Umrüsten mit Zubehör und Zusatzeinrichtungen.
Der Prüfling soll zwei Arbeitsaufgaben bearbeiten und dokumentieren; zu jeder Arbeitsaufgabe soll mit dem Prüfling ein situatives Fachgespräch geführt werden, das jeweils aus mehreren Gesprächsphasen bestehen kann. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt sechs Stunden; innerhalb dieser Zeit sollen die situativen Fachgespräche insgesamt höchstens 20 Minuten dauern.
Zeitraum
AP Teil 2 Sommer: Mai / Juni
AP Teil 2 Winter: Dezember / Januar
Die Prüfungstermine erhalten Sie von der Handwerkskammer Kaiserslautern.

Gewichtungs- und Bestehensregelung in der Fachrichtung Fahrradtechnik

  • Arbeitsauftrag: 30%
  • Kundenauftrag: 30%
  • Beratung und Verkauf: 10%
  • Diagnose- und Instandsetzungstechnik: 20%
  • Wirtschafts- und Sozialkunde: 10%
  1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
  2. im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
  3. im Prüfungsbereich Kundenauftrag mit mindestens „ausreichend“,
  4. in mindestens zwei der weiteren Prüfungsbereiche von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
  5. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“ bewertet worden sind.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche Diagnose und Instandsetzungstechnik oder Wirtschafts- und Sozialkunde durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn
  1. der Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und
  2. die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung den Ausschlag geben kann.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den gewählten Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.

Gewichtungs- und Bestehensregelung in der Fachrichtung Motorradtechnik

  • Arbeitsauftrag: 30%
  • Kundenauftrag: 35%
  • Fahrzeug- und Instandsetzungstechnik: 12,5%
  • Diagnostechnik: 12,5%
  • Wirtschafts- und Sozialkunde: 10%
  1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
  2. im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
  3. im Prüfungsbereich Kundenauftrag mit mindestens „ausreichend“,
  4. in mindestens zwei der weiteren Prüfungsbereiche von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
  5. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“ bewertet worden sind.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche Fahrzeug- und Instandsetzungstechnik, Diagnosetechnik oder Wirtschafts- und Sozialkunde durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn
  1. der Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und
  2. die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.

Anrechnung von Ausbildungszeiten

Die erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zum Fahrradmonteur und zur Fahrradmonteurin kann ab dem dritten Ausbildungsjahr im Ausbildungsberuf Zweiradmechatroniker und Zweiradmechatronikerin nach dieser Verordnung fortgesetzt werden.
Für den Ausbildungsberuf des Zweiradmechatronikers/-in gibt es keinen eigenen Prüfungsausschuss im Kammerbezirk. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die Handwerkskammer Kaiserslautern.

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