Ausbildung

Vermessungstechniker/-in

Die Ausbildung gliedert sich für den Ausbildungsberuf Geomatiker/-in und Vermessungstechniker/-in in gemeinsame Qualifikationen über zwölf Monate im ersten Ausbildungsjahr. Für den Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/-in in die Fachrichtungen
  1. Vermessung,
  2. Bergvermessung

Zwischenprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll zum Anfang des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden und ist für beide Fachrichtungen gleich.
Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage 2 für das erste Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
Für die Zwischenprüfung bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
  • naturwissenschaftliche und mathematische Grundlagen der Geoinformationstechnologie anwenden,
  • berufsbezogene Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Normen und Standards berücksichtigen,
  • erhobene Daten übertragen, sichern, bereinigen, für die weitere Bearbeitung bereitstellen und
  • Daten bearbeiten, qualifizieren, visualisieren sowie Ergebnisse dokumentieren, kann.
Der Prüfling soll fallorientierte Aufgaben schriftlich bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.
Zeitraum
Zwischenprüfung Herbst: September / Oktober

Abschlussprüfung Vermessung

Schriftliche Abschlussprüfung in der Fachrichtung Vermessung
  • Geodatenbearbeitung: 150 Minuten
  • Öffentliche Aufgaben und technische Vermessungen: 90 Minuten
  • Wirtschafts- und Sozialkunde: 60 Minuten
Praktische Abschlussprüfung in der Fachrichtung Vermessung
Für den Prüfungsbereich Vermessungstechnische Prozesse bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
  1. die vermessungstechnische Methodik anwenden,
  2. vermessungstechnische Berechnungen durchführen,
  3. Geodaten visualisieren und
  4. Arbeitsprozesse und Ergebnisse dokumentieren und erläutern kann.
Der Prüfling soll einen betrieblichen Auftrag durchführen, mit prozess- und produktbezogenen Unterlagen dokumentieren und dazu ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen; das Fachgespräch wird auf der Grundlage der prozess- und produktbezogenen Aufzeichnungen sowie des Ergebnisses des bearbeiteten betrieblichen Auftrags geführt; dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung des Auftrags die Aufgabenstellung einschließlich des geplanten Bearbeitungszeitraums zur Genehmigung vorzulegen.
Die Prüfungszeit für die Durchführung des betrieblichen Auftrags einschließlich Dokumentation beträgt 20 Stunden und für das auftragsbezogene Fachgespräch höchstens 30 Minuten.

Abschlussprüfung Bergvermessung

Schriftliche Abschlussprüfung in der Fachrichtung Bergvermessung
  • Geodatenbearbeitung: 150 Minuten
  • Bergbauspezifische Prozesse: 90 Minuten
  • Wirtschafts- und Sozialkunde. 60 Minuten
Praktische Abschlussprüfung in der Fachrichtung Bergvermessung
Für den Prüfungsbereich Vermessungstechnische Prozesse bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
  1. die vermessungstechnische Methodik anwenden,
  2. vermessungstechnische Berechnungen durchführen,
  3. Geodaten visualisieren und
  4. Arbeitsprozesse und Ergebnisse dokumentieren und erläutern kann.
Der Prüfling soll einen betrieblichen Auftrag durchführen, mit prozess- und produktbezogenen Unterlagen dokumentieren und dazu ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen; das Fachgespräch wird auf der Grundlage der prozess- und produktbezogenen Aufzeichnungen sowie des Ergebnisses des bearbeiteten betrieblichen Auftrags geführt; dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung des Auftrags die Aufgabenstellung einschließlich des geplanten Bearbeitungszeitraums zur Genehmigung vorzulegen.
Die Prüfungszeit für die Durchführung des betrieblichen Auftrags einschließlich Dokumentation beträgt 20 Stunden und für das auftragsbezogene Fachgespräch höchstens 30 Minuten.
Zeitraum
Abschlussprüfung Sommer: Mai / Juni
Abschlussprüfung Winter: Dezember / Januar

Bestehensregeln

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
  1. im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
  2. im Prüfungsbereich Geodatenbearbeitung mit mindestens „ausreichend“,
  3. in mindestens zwei der übrigen Prüfungsbereiche mit mindestens „ausreichend“ und
  4. in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet worden sind.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der mit schlechter als „ausreichend“ bewerteten Prüfungsbereiche, in denen Prüfungsleistungen mit eigener Anforderung und Gewichtung schriftlich zu erbringen sind, durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2:1 zu gewichten.

Links und Downloads