Ausbildung

Verfahrensmechaniker/-in in der Steine- und Erdenindustrie

Die Berufsausbildung zum Verfahrensmechaniker/-in in der Steine- und Erdenindustrie gliedert sich in eine der folgenden Fachrichtungen:
  • Baustoffe
  • Transportbeton
  • Gipsplatten oder Faserzement
  • Kalksandsteine oder Porenbeton
  • vorgefertigte Betonerzeugnisse
  • Asphalttechnik

Zwischenprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Schriftliche Zwischenprüfung
Zum Nachweis der Kenntnisse soll der Prüfling in insgesamt höchstens 180 Minuten Aufgaben, die sich auf praxisbezogene Fälle beziehen sollen, aus folgenden Gebieten schriftlich lösen:
  1. Arbeitssicherheit, Umweltschutz sowie rationelle Energieverwendung,
  2. Lesen, Anwenden und Erstellen technischer Unterlagen,
  3. berufsbezogene Berechnungen,
  4. Vorkommen, Eigenschaften und Verwendung von Rohstoffen,
  5. Verfahren der Gewinnung, Aufbereitung und Weiterverarbeitung von Rohstoffen,
  6. Maschinen und Anlagen zur Gewinnung, Aufbereitung und Weiterverarbeitung von Rohstoffen,
  7. Grundlagen der Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik.
Praktische Zwischenprüfung
Zum Nachweis der Fertigkeiten soll der Prüfling in höchstens vier Stunden ein Prüfungsstück anfertigen und in insgesamt höchstens zwei Stunden zwei Arbeitsproben durchführen.
Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
  1. als Prüfungsstück:
    Anfertigen einer mechanischen Baugruppe durch manuelles und maschinelles Spanen, Kaltumformen und Fügen einschließlich Erstellen eines Arbeitsplanes sowie eines Prüfprotokolls;
  2. als Arbeitsproben:
    a) Herstellen einer mechanischen Verbindung,
    b) Aufbau einer steuerungstechnischen Baugruppe und Funktionsprüfung.
Zeitraum
Zwischenprüfung Frühjahr: März / April
Zwischenprüfung Herbst: September / Oktober
Für den Ausbildungsberuf des/der Verfahrensmechanikers/-in in der Steine- und Erdenindustrie gibt es keinen eigenen Prüfungsausschuss im Kammerbezirk. Prüflinge in der Fachrichtung Transportbeton werden entweder zur IHK Duisburg, IHK Erfurt oder IHK Regensburg überstellt.
Für den Ausbildungsberuf des/der Verfahrensmechanikers/-in in der Steine- und Erdenindustrie gibt es keinen eigenen Prüfungsausschuss im Kammerbezirk. Prüflinge in der Fachrichtung vorgefertigte Betonerzeugnisse werden zur IHK Regensburg überstellt.
Für den Ausbildungsberuf des/der Verfahrensmechanikers/-in in der Steine- und Erdenindustrie gibt es keinen eigenen Prüfungsausschuss im Kammerbezirk. Prüflinge in der Fachrichtung Asphalttechnik werden zur IHK Erfurt überstellt.

Abschlussprüfung

Schriftliche Abschlussprüfung
  • Technologie: 120 Minuten
  • Arbeitsplanung: 90 Minuten
  • Technische Mathematik: 90 Minuten
  • Wirtschafts- und Sozialkunde: 60 Minuten
Praktische Abschlussprüfung
Der Prüfling soll in der praktischen Prüfung unter Beachtung fachrichtungsspezifischer Besonderheiten in insgesamt höchstens sechs Stunden ein Prüfungsstück anfertigen und in insgesamt höchstens vier Stunden vier Arbeitsproben durchführen. Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
als Prüfungsstück:
Herstellen einer Baugruppe mit elektropneumatischen oder elektrohydraulischen und elektrotechnischen Steuerungselementen einschließlich Funktionsprüfung oder Herstellen eines fachrichtungsspezifischen Produktes nach Vorgabe.
als Arbeitsproben:
  1. Einstellen oder Inbetriebnehmen einer automatisierten oder teilautomatisierten Fertigungsanlage oder Anlagenteils,
  2. Instandsetzen einer mechanischen Baugruppe,
  3. Probenehmen, Prüfen und Analysieren einschließlich Dokumentieren,
  4. Fehlersuche.
Dabei sollen das Prüfungsstück mit 40 vom Hundert und die Arbeitsproben zusammen mit 60 vom Hundert gewichtet werden. 
Zeitraum
Abschlussprüfung Sommer: Mai / Juni
Abschlussprüfung Winter: Dezember / Januar
Für den Ausbildungsberuf des/der Verfahrensmechanikers/-in in der Steine- und Erdenindustrie gibt es keinen eigenen Prüfungsausschuss im Kammerbezirk. Prüflinge in der Fachrichtung Transportbeton werden zur IHK Duisburg, IHK Erfurt oder IHK Regensburg überstellt.
Für den Ausbildungsberuf des/der Verfahrensmechanikers/-in in der Steine- und Erdenindustrie gibt es keinen eigenen Prüfungsausschuss im Kammerbezirk. Prüflinge in der Fachrichtung vorgefertigte Betonerzeugnisse werden zur IHK Regensburg überstellt.
Für den Ausbildungsberuf des/der Verfahrensmechanikers/-in in der Steine- und Erdenindustrie gibt es keinen eigenen Prüfungsausschuss im Kammerbezirk. Prüflinge in der Fachrichtung Asphalttechnik werden zur IHK Erfurt überstellt.

Bestehensregeln

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der Fertigkeits- und Kenntnisprüfung sowie innerhalb der Kenntnisprüfung im Prüfungsfach Technologie mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Die schriftliche Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Fächern durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für die mündlich geprüften Prüfungsbereiche sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die IHK Duisburg, IHK Erfurt oder IHK Regensburg.

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