Ausbildung

Spezialtiefbauer/-in

Die Berufsausbildung in der 2. Stufe dauert Monate und baut auf dem 24 Monate dauernden Ausbildungsberuf "Tiefbaufacharbeiter" auf.

1. Stufenabschlussprüfung

Die 1. Stufenabschlussprüfung ist identisch mit der Abschlussprüfung der Tiefbaufacharbeiter.
Schriftliche Prüfung
  • Schwerpunktbezogene Aufgaben: 100 Minuten
  • Bauwerke im Tiefbau: 100 Minuten
  • Wirtschafts- und Sozialkunde: 40 Minuten
Praktische Prüfung
Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens acht Stunden eine praktische Aufgabe ausführen. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er die Arbeitsschritte selbständig festlegen, das Arbeitsergebnis kontrollieren sowie Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit und zum Umweltschutz ergreifen kann. Für die praktische Aufgabe kommen insbesondere in Betracht:
im Schwerpunkt Brunnenbau- und Spezialtiefbauarbeiten:
  1. Herstellen einer Bohrung und Führen eines Schichtenverzeichnisses,
  2. Herstellen eines Verbauabschnittes einschließlich Einbauen einer Rohrleitung oder
  3. Installieren einer Druckkesselanlage einschließlich Herstellen einer Werkstückkomponente; 
Zeitraum
1. Stufe Sommer: Mai / Juni
1. Stufe Winter: Dezember / Januar
Für den Ausbildungsberuf des Spezialtiefbauers/der Spezialtiefbauerin gibt es keinen eigenen Prüfungsausschuss im Kammerbezirk. Prüflinge werden zur Handwerkskammer Oldenburg überstellt.

2. Stufenabschlussprüfung

Schriftliche Prüfung
  • Gründungen und Verbau: 180 Minuten
  • Spezialtiefbaugeräte: 120 Minuten
  • Wirtschafts- und Sozialkunde: 60 Minuten
Praktische Prüfung
Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens 14 Stunden eine praktische Aufgabe ausführen. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er den Arbeitsablauf selbständig planen, Arbeitszusammenhänge erkennen, das Arbeitsergebnis kontrollieren sowie Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit und zum Umweltschutz ergreifen kann.
Für die praktische Aufgabe kommt insbesondere in Betracht:
  1. Herstellen eines Kleinbohrpfahls einschließlich Dokumentation,
  2. Herstellen eines suspensionsgestützten Hohlraums einschließlich Greifern sowie Anmischen und Verpumpen der Stützsuspension,
  3. Herstellen einer Rückverankerung einer Baugrubenwand einschließlich Bohrung, Einbauen des Verankerungselements und Spannen sowie Dokumentation oder
  4. Herstellen einer Bohrreihe mit Ausbau für Injektionsverfahren und Durchführen einer Poreninjektion, Anmischen und Verpressen eines Injektionsmittels.
Zeitraum
2. Stufe Sommer: Mai / Juni
2. Stufe Winter: Dezember / Januar
Für den Ausbildungsberuf des Spezialtiefbauers/der Spezialtiefbauerin gibt es keinen eigenen Prüfungsausschuss im Kammerbezirk. Prüflinge werden zur Handwerkskammer Oldenburg überstellt.

Bestehensregeln

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im praktischen und im schriftlichen Teil der Prüfung sowie innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung in mindestens zwei Prüfungsbereichen mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. Wird die Leistung in einem der Prüfungsbereiche mit ungenügend bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Der schriftliche Teil der Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Bereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für die mündlich geprüften Prüfungsbereiche sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die HWK Oldenburg.

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