Ausbildung

Physiklaborant/-in

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.

Schriftliche Zwischenprüfung

Der Prüfling soll in der schriftlichen Prüfung in insgesamt höchstens 180 Minuten Aufgaben, die sich auf praxisbezogene Fälle beziehen sollen, aus folgenden Gebieten lösen:
  1. Mikrobiologie, Umgang mit Arbeitsstoffen unter Berücksichtigung von Arbeitssicherheit, Arbeitshygiene und Umweltschutz,
  2. Vereinigen, Trennen und Reinigen von Arbeitsstoffen,
  3. physikalische Größen und Stoffkonstanten,
  4. mechanische Arbeiten,
  5. wärmetechnische Arbeiten,
  6. elektrotechnische Arbeiten,
  7. Informationstechnische Arbeiten.
Die genannte Prüfungsdauer kann insbesondere unterschritten werden, soweit die schriftliche Prüfung in programmierter Form durchgeführt wird.

Praktische Prüfung

Der Prüfling soll in der praktischen Prüfung in insgesamt höchstens sieben Stunden zwei Arbeitsproben durchführen und ein Prüfungsstück anfertigen. Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
als Arbeitsproben:
  1. Durchführen von elektrotechnischen Arbeiten,
  2. Messen physikalischer Größen und Bestimmen von Stoffkonstanten oder Vereinigen, Trennen und Reinigen von Arbeitsstoffen oder Durchführen von wärmetechnischen Arbeiten.
als Prüfungsstück:
Bearbeiten von Werkstoffen und Herstellen von Schlauch- und Rohrverbindungen.
Zeitraum
Zwischenprüfung Frühjahr: März / April
Zwischenprüfung Herbst: September / Oktober

Schriftliche Abschlussprüfung

  • Technologie: 120 Minuten
  • Labortechnik: 90 Minuten
  • Technische Mathematik: 90 Minuten
  • Wirtschafts- und Sozialkunde: 60 Minuten

Praktische Abschlussprüfung

Der Prüfling soll in der praktischen Prüfung in insgesamt höchstens 15 Stunden zwei Arbeitsproben durchführen und ein Prüfungsstück anfertigen. Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
als Arbeitsproben:
  1. elektrotechnische Arbeiten einschließlich Messen, Steuern und Regeln,
  2. Bestimmung physikalischer Größen,
  3. physikalisch-chemische Versuche, insbesondere aus einem der folgenden Bereiche:
    - Strukturaufklärung,
    - quantitative Analyse,
    - Stoffkonstanten
als Prüfungsstück:
EDV-gestützte Messdatenauswertung und graphische Darstellung der Ergebnisse.
Dabei sollen die Arbeitsproben zusammen mit 80 und das Prüfungsstück mit 20 vom Hundert gewichtet werden.
Zeitraum
Abschlussprüfung Sommer: Mai / Juni
Abschlussprüfung Winter: Dezember / Januar

Gewichtungs- und Bestehensregeln

Innerhalb der schriftlichen Prüfung hat das Prüfungsfach Technologie gegenüber jedem der übrigen Prüfungsfächer das doppelte Gewicht.
Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der praktischen und schriftlichen Prüfung sowie innerhalb der schriftlichen Prüfung im Prüfungsfach Technologie mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Die schriftliche Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Fächern durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Die schriftliche Prüfung hat gegenüber der mündlichen das doppelte Gewicht. 

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