Ausbildung

Pharmakant/-in

Abschlussprüfung Teil 1

Teil 1 der Abschlussprüfung soll zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Teil 1 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage für die ersten 18 Ausbildungsmonate aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
Schriftliche Prüfung
  • Arbeitsstoffe und Verfahren: 150 Minuten
Praktische Prüfung
Für den Prüfungsbereich Pharmazeutische Produktionstechnik bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
  1. Aufträge analysieren und Informationen beschaffen,
  2. Arbeitsmittel festlegen,
  3. Arbeitsabläufe selbstständig planen,
  4. Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz und qualitätssichernde Maßnahmen auswählen und ergreifen sowie
  5. Arbeitsergebnisse kontrollieren und dokumentieren kann.
Dem Prüfungsbereich sind folgende Gebiete und Tätigkeiten zugrunde zu legen:
  1. Herstellen pharmazeutischer Darreichungsformen,
  2. Durchführen von Messungen oder Bestimmungen von Stoffkonstanten,
  3. Durchführen von Inprozesskontrollen.
Der Prüfling soll je eine Arbeitsaufgabe zu Buchstabe a, b und c durchführen. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt sechs Stunden.
Zeitraum
AP Teil 1 Sommer: Mai / Juni
AP Teil 1 Winter: Dezember / Januar
Für den Ausbildungsberuf des Pharmakanten/der Pharmakantin gibt es keinen eigenen Prüfungsausschuss im Kammerbezirk. Prüflinge werden zur IHK Rhein-Neckar überstellt.

Abschlussprüfung Teil 2 

Schriftliche Prüfung
  • Herstellen und Verpacken, Qualitätsmanagement: 210 Minuten
  • Wirtschafts- und Sozialkunde. 60 Minuten
 Praktische Prüfung
Für den Prüfungsbereich Fertigungstechnik bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
  1. Aufträge analysieren und Informationen beschaffen,
  2. Arbeitsmittel festlegen,
  3. Arbeitsabläufe selbstständig planen und durchführen,
  4. Arbeitszusammenhänge erkennen,
  5. Arbeitsergebnisse kontrollieren und dokumentieren,
  6. Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz ergreifen sowie
  7. qualitätssichernde Maßnahmen durchführen kann;
Hierfür ist aus folgenden Gebieten und Tätigkeiten auszuwählen:
  1. Herstellen von Darreichungsformen in einem Arbeitsschritt und
  2. Herstellen von Darreichungsformen in zwei Arbeitsschritten;
Der Prüfling soll zwei Arbeitsaufgaben nach Buchstabe a oder eine Arbeitsaufgabe nach Buchstabe b durchführen; dabei ist eine der gewählten Wahlqualifikationen zu berücksichtigen. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt acht Stunden.
Zeitraum
AP Teil 2 Sommer: Mai / Juni
AP Teil 2 Winter: Dezember / Januar
Für den Ausbildungsberuf des Pharmakanten/der Pharmakantin gibt es keinen eigenen Prüfungsausschuss im Kammerbezirk. Prüflinge werden zur IHK Rhein-Neckar überstellt.

Bestehensregeln

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
  1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
  2. im Ergebnis von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
  3. im Prüfungsbereich Fertigungstechnik und im Prüfungsbereich Herstellung, Verpackung, Qualitätsmanagement jeweils mit mindestens „ausreichend“ und
  4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 der Abschlussprüfung mit „ungenügend“
    bewertet worden sind.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der in Teil 2 der Abschlussprüfung mit schlechter als „ausreichend“ bewerteten Prüfungsbereiche, in denen Prüfungsleistungen mit eigener Anforderung und Gewichtung schriftlich zu erbringen sind, durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2 : 1 zu gewichten. Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses wird Teil 1 der Abschlussprüfung mit 30 Prozent und Teil 2 der Abschlussprüfung mit 70 Prozent gewichtet.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die IHK Rhein-Neckar.

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