Ausbildung

Lacklaborant/-in

Abschlussprüfung Teil 1

Teil 1 der Abschlussprüfung soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Teil 1 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf die für die ersten 80 Wochen aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
Schriftliche Prüfung
  • Chemie und Physik von Beschichtungsstoffen: 135 Minuten
Praktische Prüfung
Für den Prüfungsbereich Applikations- und Prüftechnik bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
  1. lacktechnische Arbeiten durchführen,
  2. Arbeitsabläufe selbstständig planen,
  3. Arbeitsergebnisse kontrollieren und dokumentieren,
  4. berufsbezogene Berechnungen durchführen,
  5. arbeitsorganisatorische und technologische Sachverhalte verknüpfen sowie
  6. Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz und Qualitätsmanagement einbeziehen kann.
Dem Prüfungsbereich sind folgende Gebiete und Tätigkeiten zugrunde zu legen:
  1. Durchführen analytischer Arbeiten,
  2. Vorbehandeln und Beschichten von Untergründen und
  3. Prüfen von Beschichtungen und Beschichtungsstoffen.
Der Prüfling soll die Arbeitsaufgaben I, II und III durchführen, wobei sich Arbeitsaufgabe I auf Nummer 2 Buchstabe a, Arbeitsaufgabe II auf Nummer 2 Buchstabe b und Arbeitsaufgabe III auf Nummer 2 Buchstabe c beziehen soll; in die Arbeitsaufgabe I sollen jeweils zwei unterschiedliche physikalische und chemische Einzelbestimmungen einbezogen werden.
Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 420 Minuten. Die Arbeitsaufgabe I ist mit 60 Prozent, die Arbeitsaufgaben II und III sind mit jeweils 20 Prozent zu gewichten.
Zeitraum
AP Teil 1 Sommer: Mai / Juni
AP Teil 1 Winter: Dezember / Januar
Für den Ausbildungsberuf des Lacklaboranten/der Lacklaborantin gibt es keinen eigenen Prüfungsausschuss im Kammerbezirk. Prüflinge werden zu IHK Rhein-Neckar überstellt.

Abschlussprüfung Teil 2

Schriftliche Prüfung
  • Lack- und Beschichtungstechnologie: 195 Minuten
  • Wirtschafts- und Sozialkunde: 60 Minuten
Praktische Prüfung
Für den Prüfungsbereich Herstellung und Qualitätskontrolle bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
  1. komplexe, prozessorientierte Arbeitsabläufe selbstständig planen und durchführen,
  2. Betriebsmittel auswählen und beurteilen,
  3. arbeitsorganisatorische und technologische Sachverhalte verknüpfen,
  4. berufsbezogene Berechnungen durchführen,
  5. Arbeitsergebnisse kontrollieren, dokumentieren und bewerten,
  6. die relevanten fachlichen Hintergründe seiner Arbeit aufzeigen und seine Vorgehensweise begründen sowie
  7. Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz und Qualitätsmanagement einbeziehen kann.
Dem Prüfungsbereich sind folgende Gebiete und Tätigkeiten zugrunde zu legen:
  1. Beschichtungsstoffe unter Berücksichtigung einer der nach § 3 Nummer 2 Buchstabe c gewählten Wahlqualifikationen aus der Auswahlliste I Nummer 1 bis 10 herstellen, applizieren und prüfen,
  2. nach vorgegebener Zusammensetzung eine Arbeitsrezeptur erstellen.
Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe durchführen. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 540 Minuten.
Zeitraum
AP Teil 2 Sommer: Mai / Juni
AP Teil 2 Winter: Dezember / Januar
Für den Ausbildungsberuf des Lacklaboranten/der Lacklaborantin gibt es keinen eigenen Prüfungsausschuss im Kammerbezirk. Prüflinge werden zur IHK Rhein-Neckar überstellt.

Gewichtungs- und Bestehensregeln

Die einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
  • Applikations- und Prüfbereich: 17,5%
  • Chemie und Physik von Beschichtungsstoffen: 17,5%
  • Herstellung und Qualitätskontrolle: 27,5%
  • Lack- und Beschichtungstechnologie: 27,5%
Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses wird Teil 1 der Abschlussprüfung mit 35 Prozent und Teil 2 der Abschlussprüfung mit 65 Prozent gewichtet.
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
  1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
  2. im Ergebnis von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
  3. im Prüfungsbereich Herstellung und Qualitätskontrolle sowie im Prüfungsbereich Lack- und Beschichtungstechnologie jeweils mit mindestens „ausreichend“ und
  4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 der Abschlussprüfung mit „ungenügend“
    bewertet worden sind.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der in Teil 2 der Abschlussprüfung mit schlechter als „ausreichend“ bewerteten Prüfungsbereiche, in denen Prüfungsleistungen mit eigener Anforderung und Gewichtung schriftlich zu erbringen sind, durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2 : 1 zu gewichten.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die IHK Rhein-Neckar.

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