Ausbildung

Kaufmann/Kauffrau für Mobilität und Verkehrsservice

Teil 1 der Abschlussprüfung

Personalwirtschaft und Geschäftsprozesse
  • im vierten Ausbildungshalbjahr
  • Gewichtung: 20 %
  • Dauer: 90 Minuten

Im Prüfungsbereich „Personalwirtschaft und Geschäftsprozesse“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
  1. personalwirtschaftliche Prozesse in den Bereichen Personalbeschaffung, Personalverwaltung und Personaleinsatzplanung zu beschreiben sowie dabei rechtliche und betriebliche Regelungen einzuhalten,
  2. das Materialbeschaffungswesen zu begleiten, Rechnungseingänge zu prüfen und Zahlungsvorgänge fristgerecht abzuarbeiten sowie
  3. Kunden und Kundinnen Produkt- und Serviceleistungen unter Berücksichtigung von Service-, Sicherheits- und Vertragsgrundsätzen anzubieten und zu erläutern.

Teil 2 der Abschlussprüfung

Prüfungsbereich Gewichtung Dauer
Personalwirtschaft und Geschäftsprozesse 20% 90 Minuten schriftlich
Notfalleinrichtungen und Sicherheitsmanagement 20% 60 Minuten schriftlich
Mobilitätsdienstleistungen und projektorientiertes Arbeiten 25% 90 Minuten schriftlich
Kommunikation, Service und Betreuung 25% 25 Minuten mündlich
Wirtschafts- und Sozialkunde 10% 60 Minuten schriftlich

Prüfungsbereich Kommunikation, Service und Betreuung


Im Prüfungsbereich „Kommunikation, Service und Betreuung“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
  1. Beratungs- und Verkaufsgespräche mit Kunden und Kundinnen adressaten- und situationsgerecht unter Anwendung von Kommunikationstechniken zu führen,
  2. Kunden und Kundinnen unter Berücksichtigung der Bedürfnisse besonderer Personengruppen und soziokultureller Besonderheiten zu beraten und zu betreuen sowie Maßnahmen zur Kundenzufriedenheit und Kundenbindung zu nutzen,
  3. Beschwerden und Reklamationen zu bearbeiten sowie Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen anzuwenden und
  4. Hilfsmittel, insbesondere digitale Hilfsmittel, gesprächsunterstützend einzusetzen.
Mit dem Prüfling wird ein Kundengespräch als Gesprächssimulation geführt. Bei der Gestaltung der Aufgabe soll der Angebotsschwerpunkt des Ausbildungsbetriebes berücksichtigt werden.
Die Gesprächssimulation soll 25 Minuten dauern.

Bestehensregeln

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
  1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
  2. im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
  3. in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
  4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“.