Ausbildung
Im Prüfungsbereich „Personalwirtschaft und Geschäftsprozesse“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
Im Prüfungsbereich „Kommunikation, Service und Betreuung“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
Kaufmann/Kauffrau für Mobilität und Verkehrsservice
Teil 1 der Abschlussprüfung
Personalwirtschaft und Geschäftsprozesse
- im vierten Ausbildungshalbjahr
- Gewichtung: 20 %
- Dauer: 90 Minuten
Im Prüfungsbereich „Personalwirtschaft und Geschäftsprozesse“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- personalwirtschaftliche Prozesse in den Bereichen Personalbeschaffung, Personalverwaltung und Personaleinsatzplanung zu beschreiben sowie dabei rechtliche und betriebliche Regelungen einzuhalten,
- das Materialbeschaffungswesen zu begleiten, Rechnungseingänge zu prüfen und Zahlungsvorgänge fristgerecht abzuarbeiten sowie
- Kunden und Kundinnen Produkt- und Serviceleistungen unter Berücksichtigung von Service-, Sicherheits- und Vertragsgrundsätzen anzubieten und zu erläutern.
Teil 2 der Abschlussprüfung
| Prüfungsbereich | Gewichtung | Dauer |
|---|---|---|
| Personalwirtschaft und Geschäftsprozesse | 20% | 90 Minuten schriftlich |
| Notfalleinrichtungen und Sicherheitsmanagement | 20% | 60 Minuten schriftlich |
| Mobilitätsdienstleistungen und projektorientiertes Arbeiten | 25% | 90 Minuten schriftlich |
| Kommunikation, Service und Betreuung | 25% | 25 Minuten mündlich |
| Wirtschafts- und Sozialkunde | 10% | 60 Minuten schriftlich |
Prüfungsbereich Kommunikation, Service und Betreuung
Im Prüfungsbereich „Kommunikation, Service und Betreuung“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- Beratungs- und Verkaufsgespräche mit Kunden und Kundinnen adressaten- und situationsgerecht unter Anwendung von Kommunikationstechniken zu führen,
- Kunden und Kundinnen unter Berücksichtigung der Bedürfnisse besonderer Personengruppen und soziokultureller Besonderheiten zu beraten und zu betreuen sowie Maßnahmen zur Kundenzufriedenheit und Kundenbindung zu nutzen,
- Beschwerden und Reklamationen zu bearbeiten sowie Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen anzuwenden und
- Hilfsmittel, insbesondere digitale Hilfsmittel, gesprächsunterstützend einzusetzen.
Mit dem Prüfling wird ein Kundengespräch als Gesprächssimulation geführt. Bei der Gestaltung der Aufgabe soll der Angebotsschwerpunkt des Ausbildungsbetriebes berücksichtigt werden.
Die Gesprächssimulation soll 25 Minuten dauern.
Bestehensregeln
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
- im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
- in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“.
