Hotelfachmann/-frau (AO 2022)

Teil 1 der Abschlussprüfung

Aufgaben am Empfang und gastronomische Angebote

  • nach 18 Monaten
  • Gewichtung: 25 %
Die Prüfung besteht aus zwei Teilen.
Im ersten Teil hat der Prüfling zwei Arbeitsaufgaben durchzuführen. Während der Durchführung einer der beiden Arbeitsaufgaben wird mit ihm ein situatives Fachgespräch über die betreffende Arbeitsaufgabe geführt. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 60 Minuten. Das situative Fachgespräch dauert höchstens 15 Minuten.
Für die Arbeitsaufgaben sind folgende Tätigkeiten zugrunde zu legen:
  1. Arbeiten am Empfang sowie
  2. eine weitere der folgenden Tätigkeiten:
    a) Bearbeitung eines Gästefeedbacks,
    b) Pflege von Gast- und Wirtschaftsräumen oder
    c) Warenannahme und -lagerung.
Die weitere zugrunde zu legende Tätigkeit wählt der Prüfungsausschuss.
Im zweiten Teil hat der Prüfling praxisbezogene Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind die Bewertungen wie folgt zu gewichten:
  1. die Bewertung für den ersten Teil mit 70 Prozent,
  2. die Bewertung für den zweiten Teil mit 30 Prozent.

Teil 2 der Abschlussprüfung

Prüfungsbereich Gewichtung Dauer
Veranstaltungen und Food-and-Beverage-Management Gewichtung 15 % 60 Minuten schriftlich
Revenue-Management, Marketing und Verkauf Gewichtung 25 % 120 Minuten schriftlich
Organisation des Beherbergungsbetriebes Gewichtung 25 % 20 Minuten
fallbezogenes Fachgespräch
Wirtschafts- und Sozialkunde Gewichtung 10 % 60 Minuten schriftlich

Prüfungsbereich Organisation des Beherbergungsbetriebes

Grundlage für das fallbezogene Fachgespräch ist eine von zwei praxisbezogenen Fachaufgaben, die dem Prüfling unmittelbar vor dem fallbezogenen Fachgespräch vom Prüfungsausschuss zur Wahl gestellt werden. Die praxisbezogenen Fachaufgaben beziehen sich auf zwei unterschiedliche der folgenden drei Gebiete:
  1. Organisation und Arbeiten in der Reservierung,
  2. Organisation des Empfangsbereiches oder
  3. Housekeeping-Management.
Für die Vorbereitung auf das fallbezogene Fachgespräch sind dem Prüfling 15 Minuten einzuräumen.

Bestehensregeln

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
  1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
  2. im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
  3. in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
  4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“.

Zusatzqualifikation Bar und Wein


Die Zusatzqualifikation wird auf Antrag des oder der Auszubildenden geprüft, wenn der oder die Auszubildende glaubhaft gemacht hat, dass ihm oder ihr die erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt worden sind. Die Prüfung findet im zeitlichen Zusammenhang mit Teil 2 der Abschlussprüfung als gesonderte Prüfung statt.
In der Prüfung der Zusatzqualifikation hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
  1. Betriebsabläufe an der Bar zu organisieren,
  2. Getränke gemäß der empfohlenen Trinktemperatur fachgerecht zu lagern,
  3. Lagerbestände zu kontrollieren,
  4. Getränkeangebote anlassbezogen zusammenzustellen,
  5. Getränke zu empfehlen und hinsichtlich Herkunft, Inhaltsstoffen, Herstellung und Geschmack zu erläutern sowie Fachbegriffe der Bar anzuwenden,
  6. Cocktails nach vorgegebener Rezeptur zu kalkulieren, fachgerecht herzustellen, anzurichten und zu servieren,
  7. Weine fachgerecht zu servieren und
  8. situationsgerecht mit Gästen zu kommunizieren.
Für den Nachweis nach Absatz 3 hat der Prüfling zwei Arbeitsproben durchzuführen. Der Prüfling hat
  1. in der ersten Arbeitsprobe drei Cocktails nach den drei Zubereitungsverfahren – geschüttelt, gerührt und gebaut – mit passenden Garnituren nach vorgegebenen Rezepturen zu kalkulieren, herzustellen und anzurichten und
  2. in der zweiten Arbeitsprobe zwei vom Prüfungsausschuss ausgewählte Weine oder Spirituosen zu verkosten, in passenden Gläsern auszuschenken und die Getränkeauswahl gastorientiert zu erläutern; dem Prüfling werden Flaschen mit vollständigem Etikett zur Verfügung gestellt.
Nach der Durchführung der Arbeitsproben wird mit dem Prüfling ein auftragsbezogenes Fachgespräch über die Arbeitsproben geführt.
Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 60 Minuten. Das auftragsbezogene Fachgespräch dauert höchstens 15 Minuten.
Die Prüfung der Zusatzqualifikation ist bestanden, wenn die Prüfungsleistung mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden ist.