Ausbildung

Holzmechaniker/-in

Die Berufsausbildung zum Holzmechaniker/zur Holzmechanikerin gliedert sich in eine der folgenden Fachrichtungen:
  • Möbel- und Innenausbau
  • Bauelemente, Holzpackmittel und Rahmen

Zwischenprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens fünf Stunden eine Arbeitsaufgabe durchführen. Weiterhin soll der Prüfling in insgesamt höchstens 120 Minuten
Aufgaben, die sich auf die Arbeitsaufgabe beziehen, schriftlich bearbeiten.
Für die Arbeitsaufgabekommt insbesondere in Betracht:
Herstellen eines Werkstückes unter Anwendung manueller und maschineller Bearbeitungs-und Verbindungstechniken einschließlich Oberflächenbehandlung.
Zeitraum
Zwischenprüfung Frühjahr: März / April
Zwischenprüfung Herbst: September  Oktober

Schriftliche Abschlussprüfung

  • Fertigungstechnik: 120 Minuten
  • Maschinen- und Anlagentechnik: 120 Minuten
  • Wirtschafts- und Sozialkunde: 45 Minuten

Praktische Abschlussprüfung Möbelbau und Innenausbau – Aufgaben von der IHK

Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens acht Stunden eine Arbeitsaufgabe, die einem Kundenauftrag entspricht, durchführen und dokumentieren und innerhalb dieser Zeit in insgesamt höchstens 20 Minuten hierüber ein Fachgespräch führen, das aus mehreren Gesprächsphasen bestehen kann.
Für die Arbeitsaufgabe kommt insbesondere in Betracht:
Herstellen von Teilen und Zusammenbauen zu einem Produkt einschließlich des Montierens von Beschlägen sowie des Einrichtens und Bedienens von Maschinen und technischen Einrichtungen.
Durch die Durchführung der Arbeitsaufgabe, deren Dokumentation und das Fachgespräch soll der Prüfling zeigen, dass er Arbeitsabläufe unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer und zeitlicher Vorgaben selbstständig planen, durchführen, Arbeitszusammenhänge erkennen und Arbeitsergebnisse kontrollieren und dokumentieren sowie Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz und zur Qualitätssicherung ergreifen sowie seine Vorgehensweise begründen kann.P

Praktische Abschlussprüfung Bauelemente, Holzpackmittel und Rahmen - keine IHK-Aufgabe (Betrieblicher Auftrag)

Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens acht Stunden eine Arbeitsaufgabe, die einem Kundenauftrag entspricht, durchführen und dokumentieren und innerhalb dieser Zeit in insgesamt höchstens 20 Minuten hierüber ein Fachgespräch führen, das aus mehreren Gesprächsphasen bestehen kann.
Für die Arbeitsaufgabe kommt insbesondere in Betracht:
  1. Herstellen von Teilen und Zusammenbauen zu einem Bauelement einschließlich Montieren von Montageelementen sowie Einrichten und Bedienen von Maschinen und technischen Einrichtungen,
  2. Herstellen eines Holzpackmittels einschließlich des Montierens von Beschlägen und Einbauten sowie Einrichten und Bedienen von Maschinen und technischen Einrichtungen
    oder
  3. Herstellen einer Leisten-Rahmen-Konstruktion einschließlich Oberflächenbeschichtung sowie Einrichten und Bedienen von Maschinen und technischen Einrichtungen.
Bei der Erstellung der Arbeitsaufgabe ist der betriebliche Bereich, in dem der Prüfling überwiegend ausgebildet wurde, zu berücksichtigen. Durch die Durchführung der Arbeitsaufgabe, deren Dokumentation und das Fachgespräch soll der Prüfling zeigen, dass er Arbeitsabläufe unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer und zeitlicher Vorgaben selbstständig planen, durchführen, Arbeitszusammenhänge erkennen, Arbeitsergebnisse kontrollieren und dokumentieren sowie Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz und zur Qualitätssicherung ergreifen sowie seine Vorgehensweise bei der Ausführung der Arbeitsaufgabe begründen kann.
Zeitraum
Abschlussprüfung Sommer: Mai / Juni
Abschlussprüfung Winter: Dezember / Januar

Bestehensregeln

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im praktischen und schriftlichen Teil der Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. In zwei der Prüfungsbereiche des schriftlichen Teils müssen mindestens ausreichende Leistungen, in dem weiteren Prüfungsbereich des schriftlichen Teils dürfen keine ungenügenden Leistungen erbracht worden sein.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Der schriftliche Teil der Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Bereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der schriftliche Teil der Prüfung hat gegenüber der mündlichen Prüfung das doppelte Gewicht.

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