Ausbildung

Gießereimechaniker/-in

Die Berufsausbildung zum Gießereimechaniker/ zur Gießereimechanikerin gliedert sich in eine der folgenden Schwerpunkte:

  • Handformguss
  • Maschinenformguss
  • Druck- und Kokillenguss
  • Feinguss
  • Schmelzbetrieb
  • Kernherstellung

Teil 1 der Abschlussprüfung

Teil 1 der Abschlussprüfung soll zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Teil 1 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan für die ersten drei Ausbildungshalbjahre genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Teil 1 der Abschlussprüfung findet  im Prüfungsbereich Gießereitechnik statt.
Im Prüfungsbereich Gießereitechnik soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
  1. technische Unterlagen auszuwerten, technische Parameter zu bestimmen, Arbeitsabläufe zu planen und Material und Werkzeug auszuwählen,
  2. Bauteile durch manuelle und maschinelle Bearbeitung sowie durch ein gießtechnisches Verfahren herzustellen und Steuerungstechnik anzuwenden,
  3. Unfallverhütungsvorschriften anzuwenden und Umweltschutzbestimmungen zu beachten und die Sicherheit von Betriebsmitteln zu beurteilen,
  4. Prüfverfahren und Prüfmittel auszuwählen und anzuwenden, die Einsatzfähigkeit von Prüfmitteln festzustellen und die Ergebnisse zu dokumentieren und zu bewerten und
  5. Auftragsdurchführungen zu dokumentieren und zu erläutern.
Für den Nachweis sind folgende Tätigkeiten zugrunde zu legen:
  1. Herstellen eines Gussstückes mittels eines Handmodells,
  2. Anfertigen einer mechanischen Baugruppe und
  3. Errichtung und Funktionskontrolle einer pneumatischen Steuerung
Der Prüfling soll zu jeder dieser drei genannten Tätigkeiten eine Arbeitsaufgabe durchführen.
Während der Durchführung der Arbeitsaufgabe wird mit dem Prüfling ein situatives Fachgespräch geführt. Weiterhin soll der Prüfling Aufgaben schriftlich bearbeiten.
Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 8,5 Stunden. Dabei entfallen auf die erste Arbeitsaufgabe 3 Stunden und auf die zweite und dritte Arbeitsaufgabe zusammen 4 Stunden. Das situative Fachgespräch umfasst innerhalb dieser Zeit höchstens 10 Minuten. Die Bearbeitungszeit für die schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben beträgt 90 Minuten.
 

Teil 2 der Abschlussprüfung

  • Kundenauftrag Variante 1: Betrieblicher Auftrag oder
  • Kundenauftrag Variante 2: Praktische Arbeitsaufgabe (PAL-Variante)
  • Auftrags- und Fertigungsplanung
  • Gussstückherstellung
  • Wirtschafts- und Sozialkunde

Prüfungsbereich Kundenauftrag

Prüfungsvariante 1 - Betrieblicher Auftrag:
Der Prüfling soll einen betrieblichen Auftrag vorbereiten und durchführen und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren. Nach der Durchführung und Dokumentation wird mit ihm ein auftragsbezogenes Fachgespräch geführt. Vor der Vorbereitung und Durchführung des betrieblichen Auftrages haben die Auszubildenden dem Prüfungsausschuss die Aufgabenstellung einschließlich eines geplanten Bearbeitungszeitraums zur Genehmigung vorzulegen. Die Prüfungszeit beträgt für den betrieblichen Auftrag 15 bis 18 Stunden und für das Fachgespräch höchstens 30 Minuten.

Prüfungsvariante 2 - Praktische Arbeitsaufgabe (PAL-Variante):
Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe, die einem betrieblichen Auftrag entspricht, vorbereiten und durchführen und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren. Während der Durchführung wird mit ihm ein situatives Fachgespräch über die Arbeitsaufgabe geführt. Die Prüfungszeit für die Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der Arbeitsaufgabe beträgt insgesamt 14 Stunden. Dabei entfallen auf die Durchführung und Dokumentation der Arbeitsaufgabe 6 Stunden; innerhalb dieser Zeit dauert das situative Fachgespräch max. 20 Minuten.

Um die Formulare für den betrieblichen Auftrag und die praktische Arbeitsaufgabe herunterzuladen klicken Sie bitte hier.

Prüfungsbereich Auftrags- und Fertigungsplanung

Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
  1. Aufträge zu analysieren und technische Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen und zu ergänzen,
  2. Skizzen anzufertigen,
  3. Fertigungsstrategien festzulegen,
  4. das Einrichten des Arbeitsplatzes unter Berücksichtigung von Arbeitssicherheit und Umweltschutz zu planen sowie
  5. technische Regelwerke, Richtlinien und Prüfvorschriften anzuwenden.
Der Prüfling soll Aufgaben schriftlich bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.

Prüfungsbereich Gussstückherstellung

Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
  1. Einen Auftrag zu planen,
  2. Berechnungen durchzuführen,
  3. gießereitechnische Verfahren auszuwählen und Fertigungssysteme zuzuordnen sowie deren Wartung zu berücksichtigen,
  4. Fertigungsverfahren und Fertigungsparameter, Prüfmethoden und Prüfmittel festzulegen und zu beschreiben sowie
  5. Qualitäts- und Arbeitsergebnisse zu dokumentieren.
Der Prüfling soll Aufgaben schriftlich bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.

Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde

Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und zu beurteilen.
Die Prüfungsaufgaben sind praxisbezogen. Der Prüfling soll die Aufgaben schriftlich bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.
 

Gewichtung und Bestehensregeln

  • Gießereitechnik: 35%
  • Kundenauftrag: 35%
  • Auftrags- und Fertigungsplanung: 10%
  • Gussstückherstellung: 10%
  • Wirtschafts- und Sozialkunde: 10%
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
  1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens "ausreichend",
  2. im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens "ausreichend",
  3. im Prüfungsbereich Kundenauftrag mit mindestens "ausreichend",
  4. in mindestens zwei der übrigen Prüfungsbereiche von Teil 2 mit mindestens "ausreichend" und
  5. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit “ungenügend”

Mündliche Ergänzungsprüfung

Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche "Auftrags- und Fertigungsplanung" , "Gussstückherstellung" oder  "Wirtschafts- und Sozialkunde" durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn
  1. der Prüfungsbereich schlechter als "ausreichend" bewertet worden ist und
  2. die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.

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