Ausbildung

Gerüstbauer/-in

Zwischenprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage für das erste Ausbildungsjahr und für das dritte Ausbildungshalbjahr aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens sechs Stunden eine praktische Aufgabe ausführen. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er die Arbeitsschritte planen, Arbeitsmittel festlegen sowie die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit beachten kann.
Für die praktische Aufgabe kommt insbesondere in Betracht:
  1. Auf- und Abbauen eines längenorientierten Arbeits- oder Schutzgerüstes oder
  2. Auf- und Abbauen eines flächenorientierten Arbeits- oder Schutzgerüstes.
Der Prüfling soll im schriftlichen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens 180 Minuten Aufgaben, die sich auf praxisbezogene Fälle beziehen sollen, lösen. Dabei sollen die Arbeitsplanung und der Einsatz von Arbeitsmitteln unter Berücksichtigung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit einbezogen werden. Hierfür kommen Aufgaben insbesondere aus folgenden Gebieten in Betracht:
  1. längenorientierte Gerüste,
  2. flächenorientierte Gerüste.
Zeitraum
Zwischenprüfung Frühjahr: März / April
Zwischenprüfung Herbst: September / Oktober
Für den Ausbildungsberuf des Gerüstbauers/der Gerüstbauerin gibt es keinen eigenen Prüfungsausschuss im Kammerbezirk. Prüflinge werden zu Handwerkskammer Darmstadt überstellt.

Abschlussprüfung

Schriftliche Abschlussprüfung
  • Arbeits-, Schutz- und Traggerüste: 150 Minuten
  • Sonderkonstruktionen und bewegliche Arbeitsplatzformen: 150 Minuten
  • Wirtschafts- und Sozialkunde: 60 Minuten
Praktische Abschlussprüfung
Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens neun Stunden zwei praktische Aufgaben ausführen. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er
den Arbeitsablauf selbständig planen, Arbeitszusammenhänge erkennen, das Arbeitsergebnis kontrollieren und dokumentieren sowie Maßnahmen zur Sicherheit und
zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz ergreifen kann. Für die praktischen Aufgaben kommen insbesondere in Betracht:
  1. Einrüsten eines Bauwerks oder Bauwerkteiles einschließlich Abbauen des Gerüstes und Lagern der Gerüstbauteile oder Inbetriebnehmen eines Lastenaufzuges einschließlich Funktions- und Sicherheitsprüfung und
  2. Auf- und Abbauen einer Gerüstbausonderkonstruktion oder Auf- und Abbauen eines Traggerüstes aus Rüststützen und Rüstbindern. 
Zeitraum
Abschlussprüfung Sommer: Mai / Juni
Abschlussprüfung Winter: Dezember / Januar
Für den Ausbildungsberuf des Gerüstbauers/der Gerüstbauerin gibt es keinen eigenen Prüfungsausschuss im Kammerbezirk. Prüflinge werden zur Handwerkskammer Darmstadt überstellt.

Bestehensregeln

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im praktischen und im schriftlichen Teil der Prüfung sowie innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung in mindestens zwei der Prüfungsbereiche mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. Werden die Prüfungsleistungen in einer der praktischen Aufgaben oder in einem der Prüfungsbereiche mit ungenügend bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Der schriftliche Teil der Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Bereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung der Ergebnisse für die mündlich geprüften Prüfungsbereiche sind die jeweiligen bisherigen Ergebnisse und die entsprechenden Ergebnisse der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die HWK Darmstadt.

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