Ausbildung

Florist/-in

Zwischenprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Die Zwischenprüfung ist praktisch und schriftlich durchzuführen.
  • In der praktischen Zwischenprüfung soll der Prüfling zeigen, dass er die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse praxisbezogen anwenden kann. Er soll in höchstens drei Stunden vier Aufgaben durchführen. Hierfür kommen insbesondere in Betracht:

    1. Andrahten und Stützen von pflanzlichen Werkstoffen,
    2. Wattieren, Abwickeln,
    3. Binden eines Kranzes und
    4. Fertigen eines Straußes nach den Grundregeln der Gestaltung.
  • In der schriftlichen Zwischenprüfung soll der Prüfling in 90 Minuten praxisbezogene Aufgaben oder Fälle aus folgenden Gebieten bearbeiten:

    1. Berufsbildung, Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, Arbeits- und Tarifrecht,
    2. Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Umweltschutz, rationelle Energie- und Materialverwendung,
    3. Wachstumsfaktoren und Lebensvorgänge von Pflanzen,
    4. Bedarfsermittlung,
    5. Warenannahme,
    6. Verkaufsvorbereitung,
    7. Kalkulation von Verkaufspreisen.

Schriftliche Abschlussprüfung

  • Technologie: 90 Minuten
  • Warenwirtschaft: 60 Minuten
  • Wirtschafts- und Sozialkunde: 60 Minuten

Mündliche/praktische Abschlussprüfung

In der praktischen Prüfung soll der Prüfling zeigen, dass er Arbeitsabläufe planen, Arbeitstechniken und Regeln der Gestaltung praxisbezogen anwenden, Kunden beraten sowie Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Natur- und Umweltschutz berücksichtigen kann. Er soll in insgesamt höchstens drei Stunden eine komplexe Prüfungsaufgabe einschließlich eines Beratungsgespräches sowie in höchstens zwei Stunden drei Arbeitsproben durchführen.
Für die Prüfungsaufgabe kommen insbesondere in Betracht:

Planen und Herstellen eines Pflanzen- und Blumenschmucks aus einem der nachstehend genannten Bereiche nach Wahl des Prüflings:
  1. Hochzeitsschmuck,
  2. Trauerschmuck,
  3. Raumschmuck,
  4. Tischschmuck.
Dazu ist eine Skizze mit Farbangabe, eine Liste pflanzlicher und nichtpflanzlicher Werkstoffe nach Menge, Art und Qualität sowie eine Kalkulation zu erstellen. Diese Aufgabenstellung soll Ausgangspunkt für ein kundenorientiertes Beratungsgespräch sein. Innerhalb der Prüfungsaufgabe sollen höchstens 30 Minuten auf das Beratungsgespräch entfallen.
Als Arbeitsproben kommen insbesondere in Betracht:
  1. Binden eines Straußes,
  2. Fertigen einer gesteckten Gefäßfüllung und
  3. Bepflanzen eines Gefäßes.
Die Prüfungsaufgabe soll mit 70 vom Hundert und die Arbeitsproben sollen mit 30 vom Hundert gewichtet werden.

Bestehensregeln

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der praktischen und schriftlichen Prüfung sowie innerhalb der schriftlichen Prüfung im Prüfungsfach Technologie mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. Werden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsfach mit „ungenügend“ bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.

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