Ausbildung

Fliesen-, Platten- und Mosaikleger/-in

Die Berufsausbildung in der 2. Stufe dauert 12 Monate und baut auf dem 24 Monate dauernden Ausbildungsberuf "Ausbaufacharbeiter/-in" auf.

1. Stufenabschlussprüfung

Die 1. Stufenabschlussprüfung ist identisch mit der Abschlussprüfung der Ausbaufacharbeiter.
Schriftliche Prüfung
  • Schwerpunktbezogene Aufgaben: 100 Minuten
  • Bauwerke im Ausbau: 100 Minuten
  • Wirtschafts- und Sozialkunde: 40 Minuten
Praktische Prüfung
Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens acht Stunden eine praktische Aufgabe ausführen. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er die Arbeitsschritte selbständig festlegen, das Arbeitsergebnis kontrollieren sowie Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit und zum Umweltschutz ergreifen kann.
Für die praktische Aufgabe kommen insbesondere in Betracht:
im Schwerpunkt Fliesen-, Platten- und Mosaikarbeiten:
  • Verlegen von Bodenfliesen oder -platten im Dickbettverfahren einschließlich Vorbereiten des Untergrundes und Ansetzen von Sockelfliesen,
  • Ansetzen von Wandfliesen oder -platten im Dickbettverfahren einschließlich Spritzbewurf und Verfugen oder
  • Ansetzen von Wandfliesen und Verlegen von Bodenfliesen im Dünnbettverfahren und Verfugen
Zeitraum
1. Stufe Sommer: Mai / Juni
1. Stufe Winter: Dezember / Januar
Die Prüfungstermine finden Sie hier.
Für den Ausbildungsberuf des Fliesen-, Platten- und Mosaiklegers/der Fliesen-, Platten –und Mosaiklegerin gibt es keinen eigenen Prüfungsausschuss im Kammerbezirk. Prüflinge werden zu Handwerkskammer Kaiserslautern überstellt.

2. Stufenabschlussprüfung

Schriftliche Prüfung
  • Wandbeläge: 150 Minuten, Gewichtung 40%
  • Bodenbeläge: 150 Minuten, Gewichtung 40%
  • Wirtschafts- und Sozialkunde: 60 Minuten, Gewichtung 20%
Praktische Abschlussprüfung
Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens zehn Stunden eine praktische Aufgabe ausführen. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er den Arbeitsablauf selbständig planen, Arbeitszusammenhänge erkennen, das Arbeitsergebnis kontrollieren und Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz ergreifen kann.
Für die praktische Aufgabe kommen insbesondere in Betracht:
  1. Bekleiden eines Pfeilers oder einer Säule mit Fliesen, Platten oder Mosaik,
  2. Bekleiden von Teilen eines Badezimmers mit Wand- und Bodenfliesen oder Mosaik im Dick- oder Dünnbettverfahren,
  3. Herstellen eines gedämmten Bodenbelages aus Fliesen, Platten oder Mosaik einschließlich Sockel,
  4. Herstellen eines Wand- und Stufenbelages für ein Treppenhaus aus Fliesen, Platten oder Mosaik oder
  5. Herstellen eines Wand- oder Bodenbelages aus Natursteinen.
Zeitraum
2. Stufe Sommer: Juni / Juli
2. Stufe Winter: Januar / Februar
Für den Ausbildungsberuf des Fliesen-, Platten- und Mosaiklegers/der Fliesen-, Platten –und Mosaiklegerin gibt es keinen eigenen Prüfungsausschuss im Kammerbezirk. Prüflinge werden zu Handwerkskammer Kaiserslautern überstellt.

Bestehensregeln

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im praktischen und im schriftlichen Teil der Prüfung sowie innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung in mindestens zwei Prüfungsbereichen mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. Wird die Leistung in einem der Prüfungsbereiche mit ungenügend bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Der schriftliche Teil der Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Bereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für die mündlich geprüften Prüfungsbereiche sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis  2:1 zu gewichten.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die HWK Kaiserslautern.

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