Ausbildung

Flachglastechnologe/ Flachglastechnologin

Teil 1 der Abschlussprüfung

Teil 1 soll am Ende des zweiten Ausbildungsjahres durchgeführt werden. Teil 1 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan für die ersten drei Ausbildungshalbjahre genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.
Teil 1 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1. Manuelle Flachglasbearbeitung und
2. Flachglasveredlungsverfahren.

Im Prüfungsbereich Manuelle Flachglasbearbeitung soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
1. Auftragsunterlagen zu sichten und auszuwerten,
2. Werkzeuge und Material auszuwählen,
3. Arbeitsschritte festzulegen,
4. Flachglas zu trennen und Modellzuschnitte anzufertigen,
5. Kanten zu bearbeiten und Bohrungen sowie Senkungen herzustellen,
6. die Maß- und Formhaltigkeit am Werkstück zu prüfen,
7. Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten und
8. Arbeitsergebnisse zu dokumentieren.
Der Prüfling soll eine Arbeitsprobe durchführen und ein Prüfungsstück herstellen. Die Prüfungszeit für die Durchführung der Arbeitsprobe beträgt 30 Minuten. Für die Herstellung des Prüfungsstücks beträgt sie 3 Stunden und 30 Minuten.

Im Prüfungsbereich Flachglasveredlungsverfahren soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
1. Veredlungsverfahren auftragsbezogen auszuwählen,
2. Verfahren zur Oberflächenveredlung von Flachgläsern darzustellen und
3. fachliche Berechnungen durchzuführen.
Der Prüfling soll Aufgaben schriftlich bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.
 

Für den Ausbildungsberuf des Flachglastechnologen/der Flachglastechnologin gibt es keinen eigenen Prüfungsausschuss im Kammerbezirk. Prüflinge werden zur IHK Heilbronn überstellt.

Teil 2 der Abschlussprüfung

Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1. Maschinelle Flachglasbearbeitung,
2. Technologie der Flachglasbearbeitung sowie
3. Wirtschafts- und Sozialkunde.
 
Praktische Abschlussprüfung
Im Prüfungsbereich Maschinelle Flachglasbearbeitung soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
1. Konstruktionszeichnungen auszuwerten, Arbeitsabläufe zu planen, Material und Werkzeug
auszuwählen, den Materialfluss sicherzustellen und Dokumentationen zu erstellen,
2. Prozessdaten einzugeben sowie Maschinen und Anlagen zu rüsten, in Betrieb zu nehmen
und zu steuern,
3. Flachglas maschinell zu trennen und zu bearbeiten,
4. Qualitätsstandards sicherzustellen,
5. Flachglasoberflächen zu sandstrahlen, zu bedrucken oder zu versiegeln,
6. fachliche Hintergründe zu erläutern,
7. Fehler in einem mechanischen, pneumatischen oder hydraulischen System systematisch
zu suchen, die Ursachen der Fehler zu erkennen und Maßnahmen zur Fehlerbehebung
zu ergreifen.
Der Prüfling soll zum Nachweis der in Nummer 1 bis 6 genannten Anforderungen ein Prüfungsstück anfertigen. Nach der Anfertigung wird mit ihm ein auftragsbezogenes Fachgespräch über die Anfertigung des Prüfungsstücks geführt. Weiterhin soll der Prüfling zum Nachweis der in Absatz 1 Nummer 7 genannten Anforderungen eine Arbeitsprobe durchführen. Die Prüfungszeit für die Anfertigung des Prüfungsstücks beträgt drei Stunden. Innerhalb dieser Zeit dauert das auftragsbezogene Fachgespräch höchstens 20 Minuten. Für die Durchführung der Arbeitsprobe beträgt die Prüfungszeit 90 Minuten.

Schriftliche Abschlussprüfung
  • Technologie der Flachglasbearbeitung: 150 Minuten
  • Wirtschafts- und Sozialkunde: 60 Minuten

Für den Ausbildungsberuf des Flachglastechnologen/der Flachglastechnologin gibt es keinen eigenen Prüfungsausschuss im Kammerbezirk. Prüflinge werden zur IHK Heilbronn überstellt.

Bestehensregeln

Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
1. Manuelle Flachglasbearbeitung mit 20 Prozent,
2. Flachglasveredlungsverfahren mit 10 Prozent,
3. Maschinelle Flachglasbearbeitung mit 30 Prozent,
4. Technologie der Flachglasbearbeitung mit 30 Prozent sowie
5. Wirtschafts- und Sozialkunde mit 10 Prozent.

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
2. im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
3. in mindestens zwei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche „Technologie der Flachglasbearbeitung“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn
1. der Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und
2. die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag
geben kann.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die IHK Heilbronn.

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