Ausbildung

Film- und Video-Editor/-in

Zwischenprüfung

Schriftliche Zwischenprüfung
Der Prüfling soll in der schriftlichen Prüfung in insgesamt höchstens 180 Minuten Aufgaben, die sich auf praxisbezogene Fälle beziehen sollen, aus folgenden Gebieten lösen:
  1. Erstellen einer Arbeitsplanung einschließlich der Arbeitsschritte sowie der benötigten Anlagen und Materialien,
  2. Erstellen von Vorgaben für das Kopierwerk einschließlich der weiteren Arbeitsprozesse,
  3. Erstellen einer Szenenbeschreibung für die Bild- und Tonnachbearbeitung,
  4. Beschreiben der Produktionsorganisation, insbesondere der Zusammenhänge von Technik, Arbeitsorganisation, Arbeitssicherheit und Wirtschaftlichkeit.
Praktische Zwischenprüfung
Der Prüfling soll in der praktischen Prüfung in insgesamt höchstens 7 Stunden zwei Prüfungsaufgaben bearbeiten. Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
  1. Anlegen von Bild- und Tonmaterial, Anlegen von Tönen auf Lippensynchronität,
  2. Erstellen eines Beitrags für die aktuelle Berichterstattung am elektronischen Schnittplatz mit einer Gesamtdauer von 1 1/2 Minuten, mindestens einer Überblendung und einer farbigen Schrifteinblendung.
Zeitraum
Zwischenprüfung Frühjahr: März / April
Zwischenprüfung Herbst: September / Oktober

Abschlussprüfung

Schriftliche Abschlussprüfung
  • Bild- und Tongestaltung: 150 Minuten
  • Arbeitsplanung: 90 Minuten
  • Medienwirtschaft: 90 Minuten
  • Wirtschafts- und Sozialkunde: 60 Minuten
Praktische Abschlussprüfung
Der Prüfling soll in der praktischen Prüfung in insgesamt höchstens 18 Stunden zwei Prüfungsstücke anfertigen:
1. Für das erste Prüfungsstück kommt insbesondere in Betracht:
Bildmischen einer Magazinsendung unter Live-Bedingungen nach vorgegebenem Ablaufplan einschließlich der erforderlichen Vorbereitungsarbeiten mit einer Gesamtdauer von höchstens 20 Minuten.

2. Für das zweite Prüfungsstück kommt insbesondere in Betracht:
a) Ausführen einer Montage für eine szenische Produktion mit mindestens einer Dialogszene und einer auf Anschluss gedrehten und zu schneidenden Handlung von 5 bis 7 Minuten Dauer,
b) Ausführen einer Montage für eine selbsterzählende Dokumentation mit mindestens einem Interview und einem Beobachtungsteil von 10 bis 15 Minuten Dauer.
Dem Prüfungsausschuss ist vor Anfertigung des Prüfungsstücks das zu realisierende Konzept einschließlich der Arbeitsplanung und der vorgesehenen Hilfsmittel zur Genehmigung vorzulegen.
Zeitraum
Abschlussprüfung Sommer: Mai / Juni
Abschlusssprüfung Winter: Dezember / Januar
Die Prüfungstermine finden Sie hier.

Bestehensregeln

Innerhalb der schriftlichen Prüfung hat das Prüfungsfach "Bild- und Tongestaltung" gegenüber jedem der übrigen Prüfungsfächer das doppelte Gewicht. Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der praktischen und schriftlichen Prüfung sowie innerhalb der schriftlichen Prüfung im Prüfungsfach "Bild- und Tongestaltung" mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Die schriftliche Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Fächern durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Die schriftliche Prüfung hat gegenüber der mündlichen das doppelte Gewicht.

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