Ausbildung

Fachmann/-frau für Systemgastronomie

Zwischenprüfung

Der Auszubildende soll zeigen, dass er Arbeit planen, durchführen und präsentieren, die Ergebnisse kontrollieren und Gesichtspunkte der Hygiene, des Umweltschutzes, der Wirtschaftlichkeit und der Gästeorientierung berücksichtigen kann.
Hierfür kommen insbesondere folgende Gebiete in Betracht:
  1. Planen von Arbeitsschritten,
  2. Anwenden von Arbeitstechniken und
  3. Präsentieren von Produkten.

Schriftliche Abschlussprüfung

  • Systemorganisation: 120 Minuten
  • Steuerung und Kontrolle, Personalwesen: 90 Minuten
  • Wirtschafts- und Sozialkunde: 60 Minuten

Praktische Prüfung

Im Prüfungsbereich Praktische Übungen soll der Prüfling eine von zwei ihm zur Wahl gestellten praxisbezogenen Aufgaben bearbeiten. Es kommen insbesondere folgende Gebiete in Betracht:
  1. Umgang mit Gästen,
  2. Umgang mit Mitarbeitern,
  3. Produkte, Produktpräsentation.
Die Aufgabe soll Ausgangspunkt für das folgende Prüfungsgespräch sein. Der Prüfling soll dabei zeigen, dass er Produkte anbieten, Personalfragen bearbeiten sowie Gespräche systematisch und situationsbezogen vorbereiten und führen kann. Das Prüfungsgespräch soll nicht länger als 30 Minuten dauern. Dem Prüfling ist eine Vorbereitungszeit von höchstens 15 Minuten einzuräumen.

Bestehensregeln

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im Prüfungsbereich Praktische Übungen und in der schriftlichen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. Werden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.

Links und Downloads