Ausbildung

Fachkraft für Veranstaltungstechnik

Zwischenprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Die Zwischenprüfung soll im vierten Ausbildungsjahr stattfinden.
Die Prüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
  1. Auswählen der Veranstaltungstechnik und Sicherstellen der Stromversorgung sowie
  2. Bereitstellen der Veranstaltungstechnik
Schriftliche Zwischenprüfung
Im Prüfungsbereich Auswählen der  Veranstaltungstechnik und Sicherstellen der Stromversorgung soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
  1. nichtstationäre elektrische Anlagen der Veranstaltungstechnik zu planen und entsprechende Unterlagen zu erstellen,
  2. aus vorgegebenen Geräten, Anlagenteilen, Bauelementen und Materialien auszuwählen und die Auswahl zu begründen,
  3. Stromverteilungen und die Vernetzung von elektrischen Betriebsmitteln zu planen sowie
  4. Prüfschritte bezüglich der elektrischen Sicherheit zu beschreiben und zu begründen sowie Messergebnisse zu bewerten.
Der Prüfling soll Aufgaben schriftlich bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.
Praktische Zwischenprüfung
Im Prüfungsbereich Bereitstellen der Veranstaltungstechnik soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
  1. Arbeitsaufträge auszuwerten und Arbeitsschritte festzulegen,
  2. veranstaltungstechnische Aufbauten und folgende veranstaltungstechnische Anlagen betriebssicher aufzubauen: a) Anlagen der Beleuchtungstechnik b) Anlagen der Beschallungstechnik c) Anlagen der Medien- und Präsentationtechnik
  3. die veranstaltungstechnischen Anlagen und Aufbauten einzurichten, deren Sicherheit und Funktionalität zu prüfen und elektrisch in Betrieb zu nehmen und
  4. die Vorgehensweise zu begründen.
Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe durchführen. Während der Durchführung wird mit ihm ein situatives Fachgespräch über die Arbeitsaufgabe geführt.
Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 45 Minuten. Das situative Fachgespräch dauert höchstens 15 Minuten.
Zeitraum
Zwischenprüfung Frühjahr: März / April
Zwischenprüfung Herbst: September / Oktober
Für den Ausbildungsberuf Fachkraft für Veranstaltungstechnik gibt keinen eigenen Prüfungsausschuss im Kammerbezirk. Prüflinge werden zur IHK Rheinhessen überstellt.

Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung soll am Ende der Berufsausbildung durchgeführt werden.
Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
  1. Realisieren eines veranstaltungstechnischen Projekts,
  2. Planen der Veranstaltungstechnik,
  3. Planen der Veranstaltungsdurchführung,
  4. Sicherstellen der Energieversorgung für Veranstaltungstechnik sowie
  5. Wirtschafts- und Sozialkunde
Schriftliche Abschlussprüfung
Prüfungsbereich Planen der Veranstaltungstechnik (90 Minuten Prüfungszeit):
  1. veranstaltungstechnische Konzepte und Ablaufpläne unter rechtlichen und organisatorischen Aspekten beurteilen,
  2. Beschallungs-, Beleuchtungs-, Projektions- und medientechnische Systeme konzipieren und berechnen sowie Betriebsmittel auswählen,
  3. den Aufbau, die Vernetzung und Konfiguration von Systemen der Veranstaltungstechnik darstellen,
  4. Bühnen-, Szenen- und Messeaufbauten unter Berücksichtigung technischer Vorgaben und unter Berücksichtigung der Standsicherheit festlegen und
  5. Traversensysteme und maschinentechnische Betriebsmittel unter Berücksichtigung der geforderten Tragfähigkeit, Standsicherheit und der vorhandenen Abhängepunkte einsetzen.
Prüfungsbereich Planen der Veranstaltungsdurchführung (90 Minuten Prüfungszeit):
  1. Abläufe für das Errichten von Anlagen und Aufbauten planen,
  2. Anlagen und Aufbauten am Veranstaltungsort überprüfen,
  3. die Funktionsfähigkeit von sicherheitstechnischen Einrichtungen gewährleisten und
  4. szenische und technische Gefahren erkennen und Maßnahmen zur Vermeidung und Beseitigung der Gefahr beschreiben
Prüfungsbereich Sicherstellen der Energieversorgung für Veranstaltungstechnik (60 Minuten Prüfungszeit):
  1. den  Energiebedarf für Veranstaltungen ermitteln und nichtstationäre Stromversorgung planen und Schutzmaßnahmen gegen elektrische Gefährdungen festlegen,
  2. Geräte und Betriebsmittel unter Beachtung der Einsatzbedingungen festlegen,
  3. die Errichtung nichtstationärer Anlagen planen,
  4. die sicherheitstechnische Überprüfung installierter nichtstationärer elektrischer Anlagen beschreiben und Messergebnisse bewerten sowie
  5. Maßnahmen bei Störungen im Betrieb elektrischer Anlagen beschreiben
Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten Prüfungszeit:
  1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und zu beurteilen.
Praktische Abschlussprüfung
Im Prüfungsbereich Realisieren eines veranstaltungstechnischen Projekts soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
  1. technische und inhaltliche Anforderungen auszuwerten,
  2. den Einsatz der Veranstaltungstechnik unter Berücksichtigung der räumlichen Gegebenheiten und der Sicherheitsanforderungen zu planen und zu realisieren,
  3. die Stromversorgung für veranstaltungstechnische Einrichtungen zu konzipieren und nichtstationäre elektrische Anlagen der Veranstaltungstechnik zu errichten und in Betrieb zu nehmen,
  4. logistische Veranstaltungsabläufe unter Beachtung ökonomischer Aspekte und rechtlicher Vorgaben zu planen und abzustimmen und
  5. technische Unterlagen zu erstellen sowie Abläufe zu dokumentieren und zu kommunizieren.
Der Prüfling soll einen Betrieblichen Auftrag durchführen und seine Arbeit mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren. Nach der Durchführung wird mit dem Prüfling ein auftragsbezogenes Fachgespräch geführt. Die Prüfungszeit für den Betrieblichen Auftrag mit Dokumentation beträgt 35 Stunden. Das auftragsbezogene Fachgespräch dauert höchstens 30 Minuten. Es erfolgt keine Wertung der Dokumentation, nur das Fachgespräch wird bewertet.
Zeitraum
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar

Gewichtung und Bestehensregeln

  • Realisieren eines veranstaltungstechnischen Projekts: 50%
  • Planen der Veranstaltungstechnik: 15%
  • Planen der Veranstaltungsdurchführung: 15%
  • Sicherstellen der Energieversorgung für Veranstaltungstechnik: 10%
  • Wirtschafts- und Sozialkunde: 10%
  1. im Gesamtergebis mindestens "ausreichend",
  2. im Prüfungsbereich Sicherstellen der Energieversorgung für Veranstaltungstechnik mit mindestens "ausreichend",
  3. in mindestens drei weiteren Prüfungsbereichen mit mindestens "ausreichend" und,
  4. in keinem Prüfungsfach mit "ungenügend".

Mündliche Ergänzungsprüfung

Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche "Planen der Veranstaltungstechnik", "Planen der Veranstaltungsdurchführung", "Sicherstellen der Energieversorgung für Veranstaltungstechnik" oder "Wirtschafts- und Sozialkunde" durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn
  1. der Prüfungsbereich schlechter als mit "ausreichend" bewertet worden sind und
  2. die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.

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