Fachkraft für Süßwarentechnik
Zwischenprüfung
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Zum Nachweis der Fertigkeiten soll der Prüfling in insgesamt höchstens drei Stunden drei Arbeitsproben durchführen.
Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
- Bearbeiten von Roh- und Zusatzstoffen,
- Verändern von Rohmassen durch Zugabe struktur- und geschmacksbestimmender Stoffe,
- Vorbereiten von Einlagen und Füllungen,
- Inbetriebnehmen einer Produktionsmaschine,
- Reinigen und Pflegen der Geräte und Maschinen.
Zum Nachweis der Kenntnisse soll der Prüfling in insgesamt höchstens 180 Minuten Aufgaben insbesondere aus folgenden Gebieten schriftlich lösen:
- Beschreiben von Roh- und Zusatzstoffen,
- Beschreiben von Verpackungsmaterialien und Verpackungstechniken,
- Erklären der Veränderungen bei der Lagerung von Waren auf Grund äußerer Einflüsse,
- Grundrechenarten,
- Mischungsrechnen.
Die schriftlichen Aufgaben sollen sich auch auf praxisbezogene Fälle beziehen.
Zeitraum
Zwischenprüfung Frühjahr: März / April
Zwischenprüfung Herbst: September / Oktober
Zwischenprüfung Herbst: September / Oktober
Für den Ausbildungsberuf der Fachkraft für Süßwarentechnik gibt es keinen eigenen Prüfungsausschuss im Kammerbezirk. Prüflinge werden zur IHK Wuppertal überstellt.
Abschlussprüfung
Schriftliche Abschlussprüfung
- Technologie: 120 Minuten
- Technische Mathematik: 90 Minuten
- Wirtschafts- und Sozialkunde: 60 Minuten
Praktische Abschlussprüfung
Zum Nachweis der Fertigkeiten soll der Prüfling in der vereinbarten Fachrichtung in insgesamt höchstens sieben Stunden zwei Arbeitsproben durchführen.
Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
- in der Fachrichtung Konfekt:
a) Herstellen eines Sortimentes von fünf Pralinenartikeln in unterschiedlicher Verarbeitung,
b) Fertigen einer Pralinensorte nach eigener Rezeptur; - in der Fachrichtung Schokolade:
a) Herstellen einer massiven Schokolade und eines Hohlkörpers,
b) Füllen von Hohlkörpern mit Nugat und nugatähnlichen Massen; - in der Fachrichtung Zuckerwaren:
a) Herstellen gefüllter Hartkaramellen,
b) Herstellen von Weichkaramellen; - in der Fachrichtung Dauerbackwaren:
a) Herstellen von zwei Dauerbackwaren in unterschiedlicher Verarbeitung,
b) Herstellen von zwei Knabberartikeln in unterschiedlicher Verarbeitung.
Zeitraum
Abschlussprüfung Sommer: Mai / Juni
Abschlussprüfung Winter: Dezember / Januar
Abschlussprüfung Winter: Dezember / Januar
Für den Ausbildungsberuf der Fachkraft für Süßwarentechnik gibt es keinen eigenen Prüfungsausschuss im Kammerbezirk. Prüflinge werden zur IHK Wuppertal überstellt.
Bestehensregeln
Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der Fertigkeits- und der Kenntnisprüfung sowie innerhalb der Kenntnisprüfung im Prüfungsfach Technologie mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Die schriftliche Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Fächern durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung von wesentlicher Bedeutung ist. Die schriftliche Prüfung hat gegenüber der mündlichen das doppelte Gewicht. Innerhalb der Kenntnisprüfung hat das Prüfungsfach Technologie gegenüber dem der übrigen Prüfungsfächer das doppelte Gewicht.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die IHK Wuppertal.
Links und Downloads
- Bergische IHK Wuppertal - Solingen - Remscheid (Link: https://www.ihk.de/bergische/aus-weiterbildung)
- Bundesinstitut für Berufliche Bildung (BiBB) Berufsinformationen Ausbildungsverordnung / Rahmenlehrplan (Link: https://www.bibb.de/de/berufeinfo.php)