Ausbildung

Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice

Zwischenprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage für die ersten 18 Monate aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
Der Prüfling soll in insgesamt höchstens drei Stunden eine Arbeitsaufgabe durchführen und dokumentieren.
Für die Arbeitsaufgabe kommt insbesondere in Betracht:
Bearbeiten von Teilen unter Anwendung manueller und maschineller Bearbeitungstechniken.
Durch die Durchführung der Arbeitsaufgabe und die Dokumentation soll der Prüfling zeigen, dass er Arbeitsschritte und Arbeitsabläufe planen, Arbeitsmittel festlegen, technische Unterlagen nutzen sowie Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz und zur Qualitätssicherung berücksichtigen kann.
Zeitraum
Zwischenprüfung Frühjahr: März / April
Zwischenprüfung Herbst: September / Oktober
Für den Ausbildungsberuf Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice gibt es keinen eigenen Prüfungsausschuss im Kammerbezirk. Prüflinge werden entweder zur IHK Rhein-Neckar oder zur IHK Saarland überstellt.

Abschlussprüfung

Schriftliche Abschlussprüfung
  • Möbelmontage und -demontage: 120 Minuten
  • Transport und Auslieferung: 120 Minuten
  • Wirtschafts- und Sozialkunde: 60 Minuten
Praktische Abschlussprüfung
Der Prüfling soll in Teil A der Prüfung in insgesamt höchstens sieben Stunden eine Arbeitsaufgabe, die einem Kundenauftrag entspricht, durchführen und innerhalb dieser Zeit in insgesamt höchstens 30 Minuten hierüber ein Fachgespräch führen, das aus mehreren Gesprächsphasen bestehen kann.
Für die Arbeitsaufgabe kommt insbesondere in Betracht:
Montieren oder Demontieren von Möbeln einschließlich Installations- und Anschlussarbeiten, Verpackung und Transport.
Zeitraum
Abschlussprüfung Sommer: Mai / Juni
Abschlussprüfung Winter: Dezember / Januar
Für den Ausbildungsberuf Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice gibt es keinen eigenen Prüfungsausschuss im Kammerbezirk. Prüflinge werden entweder zur IHK Rhein-Neckar oder zur IHK Saarland überstellt.

Bestehensregeln

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in den Prüfungsteilen A und B der Prüfung sowie innerhalb von Teil B der Prüfung in mindestens zwei Prüfungsbereichen mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Darüber hinaus dürfen in dem weiteren Prüfungsbereich von Teil B der Prüfung keine ungenügende Leistungen erbracht worden sein.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Teil B der Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Prüfungsbereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für die mündlich geprüften Prüfungsbereiche sind die jeweiligen bisherigen Ergebnisse und die entsprechenden Ergebnisse der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis  2 :1 zu gewichten.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die IHK Rhein-Neckar oder IHK Saarland.

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