Ausbildung

Fachkraft für Metalltechnik

Die Berufsausbildung erstreckt sich über zwei Jahre und gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und die Ausbildungsinhalte in den Fachrichtungen:
  1. Montagetechnik
  2. Konstruktionstechnik
  3. Zerspanungstechnik, (betreut durch Birgit Hornberger)
  4. Umform- und Drahttechnik

Zwischenprüfung

Für den Prüfungsbereich Herstellen einer funktionsfähigen Baugruppe bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
  1. Arbeitsschritte zu planen, Arbeitsmittel und technische Unterlagen anzuwenden, technologische Kennwerte zu ermitteln, erforderliche Berechnungen durchzuführen,
  2. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit und den Umweltschutz zu berücksichtigen,
  3. Bauteile manuell und maschinell zu bearbeiten, umzuformen und durch Schraubverbindungen zu fügen,
  4. Prüfmittel anzuwenden.
Der Prüfling soll ein Prüfungsstück fertigen und darauf bezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten.
Die Prüfungszeit beträgt für das Prüfungsstück sechs Stunden und für die schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben 60 Minuten
Zeitraum
Zwischenprüfung Frühjahr: März / April
Zwischenprüfung Herbst: September / Oktober

Abschlussprüfung Fachrichtung Montagetechnik

Schriftliche Abschlussprüfung in der Fachrichtung Montagetechnik
  • Auftrags- und Funktionsanalyse: 90 Minuten
  • Fertigungs- und Montagetechnik: 60 Minuten
  • Wirtschafts- und Sozialkunde: 60 Minuten
Praktische Abschlussprüfung in der Fachrichtung Montagetechnik
Für den Prüfungsbereich Montageauftrag bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
  1. Art und Umfang von Aufträgen zu erfassen, Informationen für die Auftragsabwicklung zu beschaffen und zu nutzen,
  2. Fertigungsverfahren auszuwählen, Bauteile durch manuelle und maschinelle Verfahren zu fertigen, Aspekte zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie Umweltschutzbestimmungen zu beachten,
  3. Baugruppen lage- und funktionsgerecht sowie unter Beachtung der Teilefolge zu montieren, auszurichten, zu befestigen und zu sichern,
  4. Funktionen an Baugruppen einzustellen,
  5. Prüfverfahren und Prüfmittel auszuwählen und anzuwenden, Einsatzfähigkeit von Prüfmitteln festzustellen, Funktionen zu prüfen und zu dokumentieren.
Der Prüfling soll ein Prüfungsstück herstellen. Die Prüfungszeit beträgt sieben Stunden.
Gewichtungs- und Bestehensregelungen in der Fachrichtung Montagetechnik
Die Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
  • Montageauftrag: 60%
  • Auftrags- und Funktionsanalyse: 20%
  • Fertigungs- und Montagetechnik: 10%
  • Wirtschafts- und Sozialkunde: 10%
  1. im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
  2. in mindestens drei Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ und
  3. in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet worden sind.

Abschlussprüfung Fachrichtung Konstruktionstechnik

Schriftliche Abschlussprüfung in der Fachrichtung Konstruktionstechnik
  • Fertigungstechnik: 90 Minuten
  • Auftrags- und Arbeitsplanung: 60 Minuten
  • Wirtschafts- und Sozialkunde: 60 Minuten
Praktische Abschlussprüfung in der Fachrichtung Konstruktionstechnik
Für den Prüfungsbereich Konstruktionsauftrag bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
  • Art und Umfang von Aufträgen zu erfassen, Informationen für die Auftragsabwicklung zu beschaffen und zu nutzen, Fertigungsverfahren auszuwählen,
  • Bleche durch manuelle und maschinelle Verfahren zu bearbeiten und Fügeteile vorzubereiten, Aspekte zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie Umweltschutzbestimmungen zu beachten,
  • Bauteile auszurichten, zu montieren und unter Beachtung der Schweißfolge mit zwei unterschiedlichen Schweißverfahren zu fügen,
  • Prüfverfahren und Prüfmittel auszuwählen, anzuwenden und zu dokumentieren, Einsatzfähigkeit von Prüfmitteln festzustellen.
Der Prüfling soll ein Prüfungsstück herstellen. Die Prüfungszeit beträgt sieben Stunden
Gewichtungs- und Bestehensregelungen in der Fachrichtung Konstruktionstechnik
  • Konstruktionsauftrag: 60%
  • Fertigungsauftrag: 20%
  • Auftragsanalyse und Arbeitsplanung: 10%
  • Wirtschafts- und Sozialkunde: 10%
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
  1. im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
  2. in mindestens drei Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ und
  3. in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet worden sind.

Abschlussprüfung Fachrichtung Zerspanungstechnik

Schriftliche Abschlussprüfung in der Fachrichtung Zerspanungstechnik
  • Fertigungstechnik: 90 Minuten
  • Arbeitsplanung: 60 Minuten
  • Wirtschafts- und Sozialkunde: 60 Minuten
Praktische Abschlussprüfung in der Fachrichtung Zerspanungstechnik
Für den Prüfungsbereich Fertigungsauftrag bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
  1. Art und Umfang von Aufträgen zu erfassen, Informationen für die Auftragsabwicklung zu beschaffen,
  2. Informationen für die Auftragsabwicklung zu nutzen, sicherheitsrelevante Vorgaben zu beachten, Auftragsabwicklungen zu planen und zu dokumentieren,
  3. Fertigungsaufträge, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeitssicherheit, Umweltschutz, Qualitätsanforderungen und Terminvorgaben, durchzuführen,
  4. Prüfverfahren und Prüfmittel auszuwählen und anzuwenden, Einsatzfähigkeit von Prüfmitteln festzustellen, Ergebnisse zu prüfen und zu dokumentieren.
Der Prüfling soll ein Prüfungsstück herstellen. Die Prüfungszeit beträgt sieben Stunden.
Gewichtungs- und Bestehensregelungen in der Fachrichtung Zerspanungstechnik
  • Fertigungsauftrag: 60%
  • Fertigungstechnik: 20%
  • Arbeitsplanung: 10%
  • Wirtschafts- und Sozialkunde: 10%
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
  1. im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
  2. in mindestens drei Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ und
  3. in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet worden sind.

Abschlussprüfung Fachrichtung Umform- und Drahttechnik

Schriftliche Abschlussprüfung in der Fachrichtung Umform- und Drahttechnik
  • Auftragsanalyse und Arbeitsplanung: 90 Minuten
  • Produktionstechnik: 60 Minuten
  • Wirtschafts- und Sozialkunde: 60 Minuten
Praktische Abschlussprüfung in der Fachrichtung Umform- und Drahttechnik
Für den Prüfungsbereich Produktionsauftrag bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
  1. Informationen für die Auftragsabwicklung zu nutzen, sicherheitsrelevante Vorgaben zu beachten, Auftragsabwicklungen zu planen und zu dokumentieren, Geschwindigkeiten und Verformungen festzulegen,
  2. Produktionsanlagen unter Berücksichtigung von Arbeitssicherheit, Umweltschutz und Qualitätsanforderungen zu rüsten, anzufahren und zu betreiben,
  3. Umformwerkzeuge zu beurteilen und Maßkorrekturen durchzuführen,
  4. Prüfverfahren und Prüfmittel anzuwenden, Einsatzfähigkeit von Prüfmitteln festzustellen, Ergebnisse zu prüfen und zu dokumentieren,
  5. Produktionsanlagen zu überwachen und bei Abweichungen Korrekturmaßnahmen einzuleiten.
Der Prüfling soll eine Arbeitsprobe durchführen. Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.
Gewichtungs- und Bestehensregelungen in der Fachrichtung Umform- und Drahttechnik
  • Produktionsauftrag: 60%
  • Auftragsanalyse und Arbeitsplanung: 20%
  • Produktionstechnik: 10%
  • Wirtschafts- und Sozialkunde: 10%
  1. im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
  2. in mindestens drei Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ und
  3. in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet worden sind.
Zeitraum
Abschlussprüfung Sommer: Mai / Juni
Abschlussprüfung Winter: Dezember / Januar

Mündliche Ergänzungsprüfung

Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der mit schlechter als „ausreichend“ bewerteten schriftlichen Prüfungsbereiche durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.

Fortsetzung der Berufsausbildung

Die erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zur Fachkraft für Metalltechnik kann in der
  1. Fachrichtung Montagetechnik in einem der Ausbildungsberufe Fertigungsmechaniker/in  sowie Industriemechaniker/in,
  2. Fachrichtung Konstruktionstechnik in einem der Ausbildungsberufe Anlagenmechaniker/in, Konstruktionsmechaniker/in sowie Metallbauer/in in der Fachrichtung Konstruktionstechnik,
  3. Fachrichtung Zerspanungstechnik in einem der Ausbildungsberufe Zerspanungsmechaniker/in sowie Feinwerkmechaniker/in im Schwerpunkt Zerspanungstechnik,
  4. in der Fachrichtung Umform- und Drahttechnik im Ausbildungsberuf Stanz- und Umformmechaniker/in
nach den Vorschriften dieser Berufe ab dem dritten Ausbildungsjahr fortgesetzt werden.

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