Ausbildung

Fachkraft für Fruchtsafttechnik

Für den Ausbildungsberuf der Fachkraft für Fruchtsafttechnik gibt es keinen eigenen Prüfungsausschuss im Kammerbezirk. Prüflinge werden zur IHK Wiesbaden überstellt.

Zwischenprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage für die ersten 3 Halbjahre aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend den Rahmenlehrplänen zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
Zum Nachweis der Fertigkeiten soll der Prüfling in insgesamt höchstens 3 Stunden 4 Arbeitsproben durchführen.
Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
  1. Prüfen der Rohware auf Qualität, Verwendbarkeit und Lagerfähigkeit,
  2. Vorbereiten und Bedienen technischer Einrichtungen für die Entsaftung,
  3. Durchführen einer reinfachen Schönung,
  4. Vorbereiten und Ansetzen der Filtration,
  5. Durchführen einfacher Qualitätsuntersuchungen,
  6. Beurteilen der Wasserqualität,
  7. Auswählen und Einstellen von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln.
Zum Nachweis der Kenntnisse soll der Prüfling in insgesamt höchstens 180 Minuten Aufgaben aus folgenden Gebieten schriftlich lösen:
  1. Anforderungen an die Rohware,
  2. Qualitätsmerkmale typischer Anbaugebiete und Sorten,
  3. technische Einrichtungen für die Vorbereitung und Entsaftung der Rohware,
  4. Schönung und Filtration von Säften,
  5. Gewinnung von Frucht- und Gemüsemark,
  6. produktbezogene Rechtsvorschriften,
  7. Flächen- und Volumenberechnung,
  8. Mischungsberechnung.
Die schriftlichen Aufgaben sollen auch praxisbezogene Fälle berücksichtigen.
Die Prüfungsdauer kann insbesondere unterschritten werden, soweit die schriftliche Prüfung in programmierter Form durchgeführt wird.
Zeitraum
Zwischenprüfung Frühjahr: März / April
Zwischenprüfung Herbst: September / Oktober

Schriftliche Abschlussprüfung

  • Prüfungsfach Technologie: 120 Minuten Prüfungszeit
  • Prüfungsfach Technische Mathematik: 90 Minuten Prüfungszeit
  • Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde: 60 Minuten Prüfungszeit

Praktische Abschlussprüfung

Zum Nachweis der Fertigkeiten soll der Prüfling in insgesamt höchstens 6 Stunden 4 Arbeitsproben ausführen.
Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
  1. Durchführen von sensorischen, chemischen und mikrobiologischen Prüfungen,
  2. Durchführen und Auswerten von Schönungsvorversuchen,
  3. Vorbereiten der Haltbarmachung und sterilen Ein- und Auslagerung,
  4. Zusammenstellen von Halbwaren und Zutaten nach Rezeptur,
  5. Prüfen der füllfertigen Erzeugnisse auf Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften,
  6. Erstellen einer Rezeptur zur Herstellung von Fruchtwein,
  7. Vorbereiten der Abfüllung und Kontrollieren der Fertigware.
Zeitraum
Abschlussprüfung Sommer: Mai / Juni
Abschlussprüfung Winter: Dezember / Januar

Bestehensregeln

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der Fertigkeits- und der Kenntnisprüfung sowie innerhalb der Kenntnisprüfung im Prüfungsfach Technologie mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Die schriftliche Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Fächern durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Die schriftliche Prüfung hat gegenüber der mündlichen das doppelte Gewicht. Innerhalb der Kenntnisprüfung hat das Prüfungsfach Technologie gegenüber jedem der übrigen Prüfungsfächer das doppelte Gewicht.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die IHK Wiesbaden.

Links und Downloads