Ausbildung

Destillateur/-in

Für den Ausbildungsberuf des Destillateurs/der Destillateurin gibt es keinen eigenen Prüfungsausschuss im Kammerbezirk. Prüflinge werden zur IHK Rheinhessen überstellt.

Zwischenprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die ersten drei Halbjahre aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend den Rahmenlehrplänen zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
Zum Nachweis der Fertigkeiten soll der Prüfling in insgesamt höchstens drei Stunden vier Arbeitsproben durchführen. Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
  1. Wiegen und Messen von Rohstoffen und Halbfabrikaten,
  2. Vorbereiten und Bedienen von Pumpen und Mischgefäßen sowie Aufguss- und Schichtenfiltern,
  3. Bestimmen gebräuchlicher Fruchtsäfte und Früchte,
  4. Bestimmen des Alkoholgehaltes in extraktfreien Erzeugnissen,
  5. Herstellen von Zuckerlösungen unterschiedlicher Konzentration,
  6. Zusammenstellen einfacher Rezepturen.
Zum Nachweis der Kenntnisse soll der Prüfling in insgesamt höchstens 180 Minuten Aufgaben aus folgenden Gebieten schriftlich lösen:
  1. Aufbau und Arbeitsweise von Pumpen und Mischgefäßen,
  2. Arbeitsprinzip von Wäge- und Messeinrichtungen,
  3. Art, Herkunft und Verarbeitung der nichtalkoholischen Rohstoffe,
  4. Alkoholgewinnung aus stärke- und zuckerhaltigen Rohstoffen,
  5. Lagerung von Drogen, Früchten und Zucker,
  6. Ausführung der Mazeration und Perkolation,
  7. produktbezogene Rechtsvorschriften,
  8. Flächen-, Volumen- und Gewichtsberechnung,
  9. Mischungsberechnung,
  10. Prozentrechnung.
Die schriftlichen Aufgaben sollen sich auch auf praxisbezogene Fälle beziehen. Soweit die schriftliche Prüfung in programmierter Form durchgeführt wird, kann die Prüfungsdauer unterschritten werden.
Zeitraum
Zwischenprüfung Frühjahr: März / April
Zwischenprüfung Herbst: September / Oktober

Abschlussprüfung

Schriftliche Abschlussprüfung
  • Prüfungsfach Technologie: 120 Minuten Prüfungszeit
  • Prüfungsfach Technische Mathematik: 90 Minuten Prüfungszeit
  • Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde: 60 Minuten Prüfungszeit
Praktische Abschlussprüfung
Zum Nachweis der Fertigkeiten soll der Prüfling in insgesamt höchstens 6 Stunden drei Arbeitsproben durchführen. Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
  1. Bestimmen der handelsüblichen Rohstoffe und Halbfabrikate,
  2. Kontrollieren von Rohstoffen, Halbfabrikaten und Spirituosen,
  3. Herstellen von Halbfabrikaten,
  4. Herstellen von Spirituosen,
  5. Klären und Filtrieren der Halbfabrikate und Spirituosen,
  6. Abfüllen von Spirituosen.
Zeitraum
Abschlussprüfung Sommer: Mai / Juni
Abschlussprüfung Winter: Dezember / Januar

Gewichtungs- und Bestehensregeln

Innerhalb der Kenntnisprüfung hat das Prüfungsfach „Technologie“ gegenüber jedem der übrigen Prüfungsfächer das doppelte Gewicht. Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn jeweils in der Fertigkeits- und der Kenntnisprüfung sowie innerhalb der Kenntnisprüfung im Prüfungsfach „Technologie“ mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Die schriftliche Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Fächern durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung von wesentlicher Bedeutung ist. Die schriftliche Prüfung hat gegenüber der mündlichen das doppelte Gewicht.

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