Ausbildung

Chemikant/-in

Abschlussprüfung Teil 1

Schriftliche Abschlussprüfung
  • Prüfungsfach Verfahrenstechnik: 90 Minuten Prüfungszeit
  • Prüfungsfach Messtechnik: 45 Minuten Prüfungszeit
  • Prüfungsfach Anlagentechnik: 60 Minuten Prüfungszeit
Praktische Abschlussprüfung
Für den Prüfungsbereich Verfahrens- und produktionstechnische Arbeit bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
  1. eine verfahrens- und produktionstechnische Arbeit mit mindestens einer verfahrenstechnischen Grundoperation, mindestens einer messtechnischen Aufgabe sowie mindestens einer anlagentechnischen Montagearbeit durchführen,
  2. Aufträge analysieren und Informationen beschaffen,
  3. Arbeitsmittel festlegen,
  4. Arbeitsabläufe selbstständig und wirtschaftlich planen,
  5. Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz und qualitätssichernde Maßnahmen auswählen und ergreifen sowie
  6. Arbeitsergebnisse kontrollieren und dokumentieren
kann.
Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe durchführen. Die Prüfungszeit beträgt sieben Stunden. Bei der Bewertung der Arbeitsaufgabe ist die verfahrens- und produktionstechnische Grundoperation mit 60 Prozent, die messtechnische Aufgabe und die anlagentechnische Montagearbeit mit jeweils 20 Prozent zu gewichten.
Zeitraum
AP Teil 1 Sommer: Mai / Juni
AP Teil 2 Winter: Dezember / Januar

Abschlussprüfung Teil 2

Schriftliche Abschlussprüfung
  • Prüfungsbereich Produktionstechnik: 120 Minuten Prüfungszeit
  • Prüfungsbereich Prozessleittechnik: 60 Minuten Prüfungszeit
  • Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde: 60 Minuten Prüfungszeit
 Praktische Abschlussprüfung
Für den Prüfungsbereich Produktions- oder Verarbeitungsprozess bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
  1. einen, mindestens eine gewählte Wahlqualifikation berücksichtigenden Produktions- oder Verarbeitungsprozess, mit mindestens zwei verfahrenstechnischen Grundoperationen, mindestens einer Regelungs- oder Steuerungsaufgabe und mit mindestens einer anlagentechnischen Inspektions- oder Wartungsarbeit durchführen,
  2. Aufträge analysieren und Informationen beschaffen,
  3. Arbeitsmittel festlegen,
  4. Arbeitsabläufe selbstständig und wirtschaftlich planen,
  5. Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz und qualitätssichernde Maßnahmen auswählen und ergreifen sowie
  6. Arbeitsergebnisse kontrollieren und dokumentieren kann.
Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe durchführen. Die Prüfungszeit beträgt sieben Stunden. Bei der Bewertung der Arbeitsaufgabe sind die verfahrenstechnischen Grundoperationen mit 60 Pro-
zent, die Regelungs- oder Steuerungsaufgabe sowie die anlagentechnische Inspektions- oder Wartungsarbeit mit jeweils 20 Prozent zu gewichten.
Zeitraum
AP Teil 2 Sommer: Mai / Juni
AP Teil 2 Winter: Dezember / Januar

Bestehensregeln

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
  1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
  2. im Ergebnis von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
  3. im Prüfungsbereich Produktions- oder Verarbeitungsprozess und im Prüfungsbereich Produktionstechnik jeweils mit mindestens „ausreichend“,
  4. in mindestens einem der übrigen Prüfungsbereiche von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“ und
  5. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 der Abschlussprüfung mit „ungenügend“
bewertet worden sind.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der in Teil 2 der Abschlussprüfung mit schlechter als „ausreichend“ bewerteten Prüfungsbereiche, in denen Prüfungsleistungen mit eigener Anforderung und Gewichtung schriftlich zu erbringen sind, durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2 : 1 zu gewichten. Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses wird Teil 1 der Abschlussprüfung mit 40 Prozent und Teil 2 der Abschlussprüfung mit 60 Prozent gewichtet.

Links und Downloads