Ausbildung

Chemielaborjungwerker/-in

Zwischenprüfung

Am Ende des ersten Ausbildungsjahres wird eine Zwischenprüfung durchgeführt, die aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil besteht.
Während der Ausbildung wird den Auszubildenden u.a. vermittelt:
  • wie man einfache Arbeiten aus den Gebieten Messen, Anreißen, Feilen, Raspeln, Sägen, Meißeln und Hobeln durchführt
  • wie die wichtigsten Werkstoffe, z.B. Glas, Porzellan, Gummi, Kork oder Kunststoffe, bearbeitet oder behandelt werden
  • wie man Laboratoriumsgeräte und -apparate reinigt und behandelt
  • wie mit Waagen verschiedener Empfindlichkeit gewogen wird
  • wie Messinstrumente abgelesen werden
  • wie spezifische Gewichte bestimmt werden
  • wie man mit einfachen optischen Geräten arbeitet
  • welche wichtigen Chemikalien es im Laboratorium gibt
  • wie feste Stoffe getrocknet, zerkleinert und gemischt werden, wie man Lösungen herstellt und wie man siebt, filtert, destilliert, sublimiert, eindampft, kristallisiert und extrahiert
  • wie man einfache Apparate aufbaut
  • wie Versuchsprotokolle geführt werden
Während der gesamten Ausbildungszeit wird den Auszubildenden vermittelt:
  • welche gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag entstehen
  • wie der Ausbildungsbetrieb organisiert ist und wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung funktionieren
  • wie die Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften angewendet werden
  • welche Umweltschutzmaßnahmen zu beachten sind
Während des theoretischen Unterrichts in der Berufsschule erwirbt man grundlegende Kenntnisse auf verschiedenen für den Beruf wichtigen Gebieten. Für den Beruf Chemielaborjungwerker/in hat die Kultusministerkonferenz keinen Rahmenlehrplan für den Berufsschulunterricht beschlossen.
Zeitraum
Zwischenprüfung Frühjahr: März / April
Zwischenprüfung Herbst: September / Oktober

Abschlussprüfung

Schriftliche Prüfung
  • Prüfungsfach Technologie: 75  Minuten Prüfungszeit
  • Prüfungsfach Technische Mathematik: 90 Minuten Prüfungszeit
  • Prüfungsfach Labortechnik: 45 Minuten Prüfungszeit
  • Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde: 30 Minuten Prüfungszeit
Praktische Prüfung
Der Prüfling soll in insgesamt max. 8 Stunden Arbeitsproben durchführen. Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
  • Ausführen einfacher Probenahmen und deren Aufbereitung
  • Ausführen von Messungen mittels besonderer Apparaturen, wie z.B. die Bestimmung von Schmelz- und Erstarrungspunkten, Viskositäten, Flammpunkten, Dichten
  • Ausführen chemischer Laboratoriumsarbeiten nach Angabe, wie z.B. Destillieren, Kristallisieren, Fällen, Filtrieren, Diazottieren, Kuppeln, Sulfieren, Nitrieren, Verseifen
  •  Arbeiten mit physikalischen Geräten, wie z.B. Lupen, einfachen Mikroskopen
  • Ausführen analytischer Bestimmungen durch einfache Maß- und Gewichtsanalyse
  • Führen von Versuchsprotokollen
  • Pflegen und Instandhalten der Arbeitsgeräte, Instrumente und Einrichtungen
Zeitraum
Abschlussprüfung Sommer: Mai / Juni
Abschlussprüfung Winter: Dezember / Januar

Mündliche Ergänzungsprüfung

Der schriftliche Prüfungsteil kann durch eine mündliche Prüfung ergänzt werden, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. 

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