Ausbildung
Chemielaborjungwerker/-in
Zwischenprüfung
Am Ende des ersten Ausbildungsjahres wird eine Zwischenprüfung durchgeführt, die aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil besteht.
Während der Ausbildung wird den Auszubildenden u.a. vermittelt:
- wie man einfache Arbeiten aus den Gebieten Messen, Anreißen, Feilen, Raspeln, Sägen, Meißeln und Hobeln durchführt
- wie die wichtigsten Werkstoffe, z.B. Glas, Porzellan, Gummi, Kork oder Kunststoffe, bearbeitet oder behandelt werden
- wie man Laboratoriumsgeräte und -apparate reinigt und behandelt
- wie mit Waagen verschiedener Empfindlichkeit gewogen wird
- wie Messinstrumente abgelesen werden
- wie spezifische Gewichte bestimmt werden
- wie man mit einfachen optischen Geräten arbeitet
- welche wichtigen Chemikalien es im Laboratorium gibt
- wie feste Stoffe getrocknet, zerkleinert und gemischt werden, wie man Lösungen herstellt und wie man siebt, filtert, destilliert, sublimiert, eindampft, kristallisiert und extrahiert
- wie man einfache Apparate aufbaut
- wie Versuchsprotokolle geführt werden
Während der gesamten Ausbildungszeit wird den Auszubildenden vermittelt:
- welche gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag entstehen
- wie der Ausbildungsbetrieb organisiert ist und wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung funktionieren
- wie die Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften angewendet werden
- welche Umweltschutzmaßnahmen zu beachten sind
Während des theoretischen Unterrichts in der Berufsschule erwirbt man grundlegende Kenntnisse auf verschiedenen für den Beruf wichtigen Gebieten. Für den Beruf Chemielaborjungwerker/in hat die Kultusministerkonferenz keinen Rahmenlehrplan für den Berufsschulunterricht beschlossen.
Zeitraum
Zwischenprüfung Frühjahr: März / April
Zwischenprüfung Herbst: September / Oktober
Zwischenprüfung Frühjahr: März / April
Zwischenprüfung Herbst: September / Oktober
Abschlussprüfung
Schriftliche Prüfung
- Prüfungsfach Technologie: 75 Minuten Prüfungszeit
- Prüfungsfach Technische Mathematik: 90 Minuten Prüfungszeit
- Prüfungsfach Labortechnik: 45 Minuten Prüfungszeit
- Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde: 30 Minuten Prüfungszeit
Praktische Prüfung
Der Prüfling soll in insgesamt max. 8 Stunden Arbeitsproben durchführen. Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
- Ausführen einfacher Probenahmen und deren Aufbereitung
- Ausführen von Messungen mittels besonderer Apparaturen, wie z.B. die Bestimmung von Schmelz- und Erstarrungspunkten, Viskositäten, Flammpunkten, Dichten
- Ausführen chemischer Laboratoriumsarbeiten nach Angabe, wie z.B. Destillieren, Kristallisieren, Fällen, Filtrieren, Diazottieren, Kuppeln, Sulfieren, Nitrieren, Verseifen
- Arbeiten mit physikalischen Geräten, wie z.B. Lupen, einfachen Mikroskopen
- Ausführen analytischer Bestimmungen durch einfache Maß- und Gewichtsanalyse
- Führen von Versuchsprotokollen
- Pflegen und Instandhalten der Arbeitsgeräte, Instrumente und Einrichtungen
Zeitraum
Abschlussprüfung Sommer: Mai / Juni
Abschlussprüfung Winter: Dezember / Januar
Abschlussprüfung Sommer: Mai / Juni
Abschlussprüfung Winter: Dezember / Januar
Mündliche Ergänzungsprüfung
Der schriftliche Prüfungsteil kann durch eine mündliche Prüfung ergänzt werden, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann.
Links und Downloads
- Bundesinstitut für Berufliche Bildung (BiBB) Berufsinformationen Ausbildungsverordnung / Rahmenlehrplan (Link: https://www.bibb.de/de/berufeinfo.php)
- Prüfungsübersichten und Materialbereitstellungslisten A - Z (Link: https://www.ihk.de/stuttgart/pal/berufe-a-bis-z)