Ausbildung

Bühnenmaler und -plastiker/-in

Die Berufsausbildung zum/zur Bühnenmaler/-in gliedert sich in eine der folgenden Fachrichtungen:
  • Malerei
  • Plastik

Zwischenprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage für das erste Ausbildungsjahr und für das dritte Ausbildungshalbjahr aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens sieben Stunden eine Arbeitsaufgabe sowie im schriftlichen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens 180 Minuten die zur Arbeitsaufgabe gehörende Arbeitsplanung und Dokumentation bearbeiten. Für die Arbeitsaufgabe kommt insbesondere in Betracht: ein Tier-, Pflanzen- oder geometrisches Ornament zeichnen, malen und plastisch gestalten.
Zeitraum
Zwischenprüfung Frühjahr: März / April
Zwischenprüfung Herbst: September / Oktober
Für den Ausbildungsberuf des Bühnenmalers und -plastikers/der Bühnenmalerin und -plastikerin gibt es keinen eigenen Prüfungsausschuss im Kammerbezirk. Prüflinge werden zur IHK Karlsruhe überstellt.

Abschlussprüfung

Schriftliche Abschlussprüfung
  • Prüfungsbereich Gestaltung: 120 Minuten Prüfungszeit
  • Prüfungsbereich Arbeitsplanung und -ausführung: 90 Minuten Prüfungszeit
  • Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde: 60 Minuten Prüfungszeit

Praktische Abschlussprüfung - Fachrichtung Malerei

Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens 20 Stunden vier
praktische Aufgaben nach Vorlagen ausführen. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er den Arbeitsablauf selbstständig planen, Arbeitszusammenhänge erkennen und die durchgeführte Aufgabe kontrollieren kann. Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
  1. Anfertigen einer Malerei,
  2. Anfertigen einer Dekoration mit typografischen Mitteln,
  3. Anfertigen einer Freihandzeichnung,
  4. Malen eines Faltenwurfs.

Praktische Abschlussprüfung - Fachrichtung Plastik

Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens 20 Stunden vier praktische Aufgaben nach Vorlagen ausführen. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er den Arbeitsablauf selbstständig planen, Arbeitszusammenhänge erkennen und die durchgeführte Aufgabe kontrollieren kann. Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
  1. Schnitzen eines historischen Reliefs mit mindestens einer Figur unter Einbeziehung eines Faltenwurfs oder eines Ornamentes,
  2. Anfertigen einer Freihandzeichnung,
  3. Herstellen einer Materialimitation,
  4. Modellieren eines Ornamentes in Freihandtechnik.
Materialbereitstellung
Die Materialbereitstellungsunterlagen für den Ausbildungs- und Prüfbetrieb finden Sie unter "Links und Downloads".
Zeitraum
Abschlussprüfung Sommer: Mai / Juni
Abschlussprüfung Winter: Dezember / Januar
Für den Ausbildungsberuf des Bühnenmalers und -plastikers/der Bühnenmalerin und -plastikerin gibt es keinen eigenen Prüfungsausschuss im Kammerbezirk. Prüflinge werden zur IHK Karlsruhe überstellt.

Bestehensregeln

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im praktischen und schriftlichen Teil der Prüfung sowie innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung im Prüfungsbereich Gestaltung mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Der schriftliche Teil der Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem Prüfungsbereich durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der schriftliche Teil der Prüfung hat gegenüber der mündlichen Prüfung das doppelte Gewicht.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die IHK Karlsruhe.

Links und Downloads