Ausbildung

Biologielaborant/-in

Abschlussprüfung Teil 1

Teil 1 der Abschlussprüfung soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Teil 1 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf die für die ersten 85 Wochen aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
Schriftliche Prüfung
  • Prüfungsbereich Biologische Grundlagen: 135 Minuten Prüfungszeit
Praktische Prüfung
Für den Prüfungsbereich Untersuchung biologischer Systeme bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
  1. biologische und chemisch-physikalische Methoden sowie Arbeitsstoffe prozessbezogen anwenden,
  2. Arbeitsabläufe selbstständig planen,
  3. Arbeitsergebnisse kontrollieren und dokumentieren,
  4. berufsbezogene Berechnungen durchführen
  5. arbeitsorganisatorische und technologische Sachverhalte verknüpfen sowie
  6.  Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz und Qualitätsmanagement einbeziehen kann.
Hierfür ist aus folgenden Gebieten und Tätigkeiten auszuwählen:
  1. chemisch-physikalische Methoden,
  2. Durchführen mikrobiologischer Arbeiten I,
  3. Durchführen zellkulturtechnischer Arbeiten I,
  4. Durchführen diagnostischer Arbeiten I sowie
  5. Durchführen zoologisch-pharmakologischer Arbeiten.
Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe I und eine Arbeitsaufgabe II durchführen. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 360 Minuten; die Arbeitsaufgabe I ist mit 65 Prozent und die Arbeitsaufgabe II mit 35 Prozent zu gewichten.
Zeitraum
AP Teil 1 Sommer: Mai / Juni
AP Teil 1 Winter: Dezember / Januar

Abschlussprüfung Teil 2

Schriftliche Abschlussprüfung
  • Prüfungsfach Biologische Technologien: 195 Minuten Prüfungszeit
  • Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde: 60 Minuten Prüfungszeit
Praktische Abschlussprüfung
Für den Prüfungsbereich Prozessorientiertes Arbeiten bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
  1. komplexe prozessorientierte Arbeitsabläufe selbstständig planen und durchführen,
  2. Betriebsmittel auswählen und beurteilen,
  3. arbeitsorganisatorische und technologische Sachverhalte verknüpfen,
  4. berufsbezogene Berechnungen durchführen,
  5. Arbeitsergebnisse kontrollieren, dokumentieren und bewerten,
  6. die relevanten fachlichen Hintergründe seiner Arbeit aufzeigen und seine Vorgehensweise begründen sowie
  7. Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz und Qualitätsmanagement einbeziehen kann;
Hierfür ist aus folgenden Gebieten und Tätigkeiten auszuwählen:
  1. Durchführen molekularbiologischer Arbeiten,
  2. Durchführen biochemischer Arbeiten,
  3. nach Buchstabe b gewählte Wahlqualifikationen der Auswahlliste I,
  4. nach Buchstabe b gewählte Wahlqualifikationen der Auswahlliste II.
Der Prüfling soll die Arbeitsaufgaben I, II und III durchführen. Arbeitsaufgabe I soll sich auf Buchstabe a oder b, Arbeitsaufgabe II auf Buchstabe c und Arbeitsaufgabe III auf Buchstabe c oder d beziehen. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 780 Minuten. Die Arbeitsaufgabe I ist mit 30 Prozent und die Arbeitsaufgaben II und III sind insgesamt mit 70 Prozent zu gewichten.
Materialbereitstellung
Die Materialbereitstellungsunterlagen für den Ausbildungs- und Prüfbetrieb finden Sie unter "Links und Downloads".
Zeitraum
2. Stufe Sommer: Juni / Juli
2. Stufe Winter: Januar / Februar

Gewichtungs- und Bestehensregeln

Die einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
  • Prüfungsbereich Untersuchung biologischer Systeme: 17,5%
  • Prüfungsbereich Biologische Grundlagen: 17,5%
  • Prüfungsbereich Biologische Technologien: 27,5%
  • Prüfungsbereich Prozessorientiertes Arbeiten: 27,5%
  • Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde: 10,0%
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
  1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
  2. im Ergebnis von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
  3. im Prüfungsbereich Prozessorientiertes Arbeiten sowie im Prüfungsbereich Biologische Technologien jeweils mit mindestens „ausreichend“ und
  4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 der Abschlussprüfung mit „ungenügend“ bewertet worden sind.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der in Teil 2 der Abschlussprüfung mit schlechter als „ausreichend“ bewerteten Prüfungsbereiche, in denen Prüfungsleistungen mit eigener Anforderung und Gewichtung schriftlich zu erbringen sind, durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2:1 zu gewichten.

Links und Downloads