Ausbildung

Betonfertigteilbauer/-in

Zwischenprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Zum Nachweis der Fertigkeiten soll der Prüfling in insgesamt höchstens 6 Stunden 2 Arbeitsproben durchführen. Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
  1. Herstellen einer Schalung oder Form,
  2. Herstellen eines Bewehrungskorbes,
  3. Herstellen eines einfachen Betonfertigteils mit Sichtbetonoberfläche,
  4. Verlegen von Platten und Fliesen,
  5. Herstellen einfacher Bauteile mit künstlichen Steinen.
Zum Nachweis der Kenntnisse soll der Prüfling in insgesamt höchstens 180 Minuten Aufgaben aus folgenden Gebieten schriftlich lösen:
  1. Zuschläge und Bindemittel,
  2. Bauholz, künstliche Steine, Platten und Kunststoffe,
  3. Beton und Stahlbeton,
  4. Werkzeuge, Geräte und Maschinen,
  5. Unfallverhütung,
  6. Grundrechenarten, Prozentrechnung,
  7. Längen-, Flächen-, Körper- und Massenberechnungen,
  8. Zeichnen von Werkstücken in mehreren Ansichten.
Die schriftlichen Aufgaben sollen auch praxisbezogene Fälle berücksichtigen.
Zeitraum
Zwischenprüfung Frühjahr: März / April
Zwischenprüfung Herbst: September / Oktober
Für den Ausbildungsberuf des Betonfertigteilbauers/der Betonfertigteilbauerin gibt es keinen eigenen Prüfungsausschuss im Kammerbezirk. Prüflinge werden zur IHK Ulm überstellt.

Abschlussprüfung

Schriftliche Abschlussprüfung
  • Prüfungsbereich Technologie: 120 Minuten Prüfungszeit
  • Prüfungsbereich Technische Mathematik: 90 Minuten Prüfungszeit
  • Prüfungsbereich Technisches Zeichnen: 90 Minuten Prüfungszeit
  • Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde: 60 Minuten Prüfungszeit
Praktische Abschlussprüfung
Zum Nachweis der Fertigkeiten soll der Prüfling in insgesamt höchstens 14 Stunden zwei Arbeitsproben durchführen. Je eine Arbeitsprobe soll auf die Fertigkeiten entfallen, die Gegenstand der beruflichen Grund- und Fachbildung und die Gegenstand des vereinbarten Schwerpunktes sind. Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
1. Für die Fertigkeiten, die Gegenstand der beruflichen Grund- und Fachbildung sind:
  • Herstellen eines profilierten Betonfertigteils,
  • Herstellen eine Betonfertigteils aus Leichtbeton oder aus Beton mit besonderen Eigenschaften,
  • Bearbeiten und Behandeln von Betonoberflächen,
  • Herstellen einer Kunststoffform,
  • Ermitteln einer Sieblinie,
  • Durchführen einer Konsistenzprüfung.
2. Für die Fertigkeiten, die Gegenstand des Schwerpunktes Betonfertigteilbau sind:
  • Herrichten einer Form für Spannbetonfertigteile
  • Herrichten einer Form für ein großformatiges Stahlbetonfertigteil einschließlich Einbringen der Bewehrung,
  • Einbringen und Befestigen von Transport- und Befestigungselementen,
  • Einbringen un Befestigen von Aussparungs-, Wärmedämm-, Schalldämm- und Installationselementen.
Zeitraum
Abschlussprüfung Sommer: Mai / Juni
Abschlussprüfung Winter: Dezember / Januar
Für den Ausbildungsberuf des Betonfertigteilbauers/der Betonfertigteilbauerin gibt es keinen eigenen Prüfungsausschuss im Kammerbezirk. Prüflinge werden zur IHK Ulm überstellt.

Bestehensregeln

Innerhalb der Kenntnisprüfung hat das Prüfungsfach Technologie gegenüber jedem der übrigen Prüfungsfächer das doppelte Gewicht. Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der Fertigkeits- und Kenntnisprüfung sowie innerhalb der Kenntnisprüfung im Prüfungsfach Technologie mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Die schriftliche Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Fächern durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Die schriftliche Prüfung hat gegenüber der mündlichen das doppelte Gewicht.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die IHK Ulm.

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