Ausbildung

Merkblatt zur Fachaufgabe Industriekaufmann/-frau

(Vgl. § 9 Abs. 2 Nr. 4 Ausbildungsordnung 2002)
  • Die Abschlussprüfung mit Präsentation und Fachgespräch zum Prüfungsbereich
    Einsatzgebiet erfolgt auf der Grundlage einer schriftlichen Darstellung der tatsächlich ausgeführten Fachaufgabe im Einsatzgebiet, die als Report bezeichnet wird. Dieser Report dient dem Prüfungsausschuss zur Vorbereitung auf die Präsentation und das Fachgespräch.
     
  • Der Report darf maximal 5 DIN-A4-Seiten (ggf. plus betriebliche Anlagen) umfassen. (35 Zeilen pro Seite – ca. 90 Zeichen pro Zeile – Zeilenabstand 1,5-fach – Schriftgrad 10). Er soll gegliedert sein und die Aufgabenstellung, die Arbeitsschritte bei der Durchführung, die notwendigen Koordinationsprozesse sowie das Ergebnis beinhalten.
     
  • Der Report ist im Online-Portal als PDF-Datei einzustellen/hochzuladen.
     
  • Auch wenn der Report nicht benotet wird, sollte der Auszubildende auf sorgfältige
    Ausführung bedacht sein, zumal die Präsentation sowie das anschließende
    Fachgespräch letztendlich darauf basieren und der Grundstein für den Erfolg bereits mit dem Report gelegt wird.
Anforderungen an die Fachaufgabe:
  • Selbständig durchgeführte Fachaufgabe
  • Vollständige eigene Handlung
  • Geschäftsprozess (vor-, nach- und parallel gelagerte Abteilungen / Prozesse)
  • Problemhaltigkeit
  • Vorhandensein eines für kfm. Sachbearbeiter typischen Entscheidungsspielraums
  • Bewertung / Reflexion des Prozesses und des eigenen Handelns
Als Hilfestellung zur Ausarbeitung des Antrages bzw. des Reports finden Sie auf hier eine Checkliste (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 129 KB) für die Auswahl der selbstständig durchzuführenden Fachaufgabe im Einsatzgebiet.