Ausbildung

Bekleidungsrichtlinien

für Praktische Prüfungen des Prüfungsausschusses Koch/Köchin Ludwigshafen
Die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist zu tragen!
Die Arbeitskleidung eines Kochs besteht aus:
  • Kochjacke (lange Ärmel –  Verbrühungsschutz)
  • Kochhose als Berufskleidung (keine Jeans, Leggins,  Baumwollhose …)
  • Kopfbedeckung (z.B. Kochmützen, Dreieckstücher, Bandanas, Barrets, Küchenmütze / Cap)
  • Vorbinder bzw. Schürze
  • sichere Arbeitsschuhe mit rutschfesten Sohlen, entsprechend den Anforderungen der Berufsgenossenschaft (keine Turnschuhe, Straßenschuhe)
  • eventuell/optional Halstuch (wenn vorhanden)
Die persönliche Arbeitskleidung muss in einen sauberen, hygienisch einwandfreien Zustand sein.
Die korrekte PSA / Arbeitskleidung ist Voraussetzung zum Antritt der praktischen Prüfung!