Ausbildung

Zweitschriften: Zeugnis / Bescheinigung Rentenversicherung

Sollten Sie Ihr Zeugnis nicht mehr finden, so können Sie bei uns eine Zweitschrift Ihres Abschlusszeugnisses anfordern. Die Gebühr hierfür beträgt gem. des Gebührentarifs der IHK Pfalz € 40,00.
Rechtsgrundlage der Industrie- und Handelskammer für die Pfalz für das Anfertigen von Zeugniszweitschriften ist die Prüfungsordnung § 31 für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen der IHK Pfalz sowie die Gebührenordnung der IHK Pfalz.
Sofern Sie das Ausstellen einer Zeugniszweitschrift wünschen, füllen Sie bitte beiliegenden Antrag lückenlos aus und faxen bzw. mailen Sie uns diesen zu. Sie erhalten dann von der IHK Pfalz eine Zeugniszweitschrift mit Rechnung in Höhe von € 40,00.
Bescheinigung für die Rentenversicherung
Sollten Sie Ihren Ausbildungsvertrag nicht mehr finden, so können Sie bei uns eine Bescheinigung Ihrer Ausbildungszeit anfordern, sofern noch Unterlagen vorhanden sind. Die Gebühr hierfür beträgt gem. des Gebührentarifs der IHK-Pfalz  € 40,00.
Den Vordruck finden Sie unter "Weitere Informationen".