weiterbildungsprüfungen
Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in - Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung
1. Allgemeine Informationen
Geprüfte Bilanzbuchhalterinnen und Bilanzbuchhalter übernehmen Fach- und Führungsaufgaben im Finanz- und Rechnungswesen. Sie organisieren und steuern eigenständig die kaufmännischen Prozesse von Unternehmen und Institutionen unterschiedlicher Art, Größe und Rechtsform. Damit sind sie zentrale Ansprechpartner für das Management und tragen maßgeblich zur fundierten finanziellen Entscheidungsfindung bei.
2. Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung ist gemäß § 3 Abs. 1 der Verordnung (PDF) über die Prüfung (Geprüfter) Bilanzbuchhalter/ (Geprüfte) Bilanzbuchhalterin - Bachelor Professional zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53 c des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:
1. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren oder
2. einen der folgenden Abschlüsse
2. einen der folgenden Abschlüsse
- einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes als Fachwirt oder Fachwirtin oder als Fachkaufmann oder Fachkauffrau
- einen Abschluss als Staatlich geprüfter Betriebswirt oder als Staatlich geprüfte Betriebswirtin oder
- einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und eine darauffolgende, mindestens einjährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis muss in der beruflichen Fortbildung zum/r Geprüften Bilanzbuchhalter/-in dienlichen kaufmännischen oder verwaltenden Tätigkeiten und dabei überwiegend im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen erworben worden sein.
Bitte registrieren Sie sich zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen in unserem Bildungsportal.
3. Gliederung und Inhalt der Prüfung
Prüfungsinhalt
Die Prüfung umfasst gemäß § 4 VO die folgenden Handlungsbereiche:
1. Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen,
2. Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten,
3. betriebliche Sachverhalte steuerlich darstellen,
4. Finanzmanagement des Unternehmens wahrnehmen, gestalten und überwachen,
5. Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden,
6. ein internes Kontrollsystem sicherstellen,
7. Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen
2. Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten,
3. betriebliche Sachverhalte steuerlich darstellen,
4. Finanzmanagement des Unternehmens wahrnehmen, gestalten und überwachen,
5. Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden,
6. ein internes Kontrollsystem sicherstellen,
7. Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen
Prüfungsaufbau/-gliederung
| Prüfungsteile | Prüfungsdauer |
|---|---|
|
Schriftlicher Prüfungsteil
|
240 Minuten je Aufgabenstellung |
|
Mündlicher Prüfungsteil
|
Präsentation
Max. 10 Minuten
Fachgespräch
Max. 30 Minuten
|
Weitere Informationen zum Prüfungsablauf finden Sie auf der Internetseite der DIHK und in der Verordnung (PDF).
Alte Prüfungsaufgaben mit Lösungen können im Online-Shop der DIHK erworben werden.
Hinweis
Wer die Prüfung zum (Geprüften) Bilanzbuchhalter / zur (Geprüften) Bilanzbuchhalterin bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der Ausbilder-Eignungsverordnung (PDF) befreit. Dies gilt nicht für den praktischen Prüfungsteil (siehe § 13 VO (PDF)).
Wer die Prüfung zum (Geprüften) Bilanzbuchhalter / zur (Geprüften) Bilanzbuchhalterin bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der Ausbilder-Eignungsverordnung (PDF) befreit. Dies gilt nicht für den praktischen Prüfungsteil (siehe § 13 VO (PDF)).
4. Zugelassene Hilfsmittel
Bitte beachten Sie die zugelassenen Hilfsmittel (PDF) für die Prüfung (Geprüfter) Bilanzbuchhalter / (Geprüfte) Bilanzbuchhalterin.
5. Bestehen der Prüfung
Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in dem schriftlichen sowie dem mündlichen Prüfungsteil jeweils mindestens ausreichende Leistungen (50 Punkte) erbracht hat.
6. Prüfungstermine
7. Anmeldung zur Prüfung
8. Bildungsfreistellung
Beschäftigte in Rheinland-Pfalz (Bildungsfreistellung) und Baden-Württemberg (Bildungszeit) haben einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit für Zwecke der Weiterbildung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber.
Dieser Anspruch beläuft sich in Rheinland-Pfalz bei einer Arbeitswoche von fünf Tagen des Beschäftigten auf zehn Bildungstage für den Zeitraum von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren (jeweils ungerades / gerades Kalenderjahr).
In Baden-Württemberg beträgt die Bildungszeit grundsätzlich fünf Tage im Jahr. Für die Prüfungstage ist Bildungsfreistellung bzw. Bildungszeit möglich.
Die Anerkennungs-Kennziffern für das Jahr 2026 lauten:
- Schriftliche Prüfung: 2005 / 0286 / 26
9. Prüfungsgebühren
Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, teilen Sie uns dies bitte bei der Prüfungsanmeldung mit.
Bei verspäteter Prüfungsanmeldung oder Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung werden entsprechende Gebühren gemäß dem jeweils geltenden Gebührentarif der IHK Pfalz erhoben.
10. Lehrgangsanbieter
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie auf verschiedenen Weiterbildungsdatenbanken.
