Geprüfte/-r Bankfachwirt/-in
1. Allgemeine Informationen
Geprüfte Bankfachwirte verfügen über umfassendes Wissen in Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft und Recht und können komplexe finanzwirtschaftliche Zusammenhänge sicher analysieren und bewerten.
Sie sind in der Lage, ihre fachlichen Erkenntnisse in die Praxis umzusetzen – etwa bei der Beratung von Kundinnen und Kunden, der Steuerung betrieblicher Abläufe oder der Beurteilung von Kredit- und Investitionsentscheidungen.
Darüber hinaus zeichnen sich Bankfachwirte durch organisatorische, methodische und planerische Fähigkeiten aus. Diese Qualifikationen befähigen sie, Führungs- und Managementaufgaben zu übernehmen und aktiv an der Weiterentwicklung ihres Kreditinstituts mitzuwirken.
2. Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung ist gemäß § 3 der Verordnung über die Prüfung (Geprüfter) Bankfachwirt/ (Geprüfte) Bankfachwirtin zuzulassen, wer
-
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung als „Bankkaufmann/Bankkauffrau“ oder „Sparkassenkaufmann/Sparkassenkauffrau“ und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxisoder
-
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und eine weitere Berufspraxis von mindestens drei Jahrenoder
- eine mindestens sechsjährige Berufspraxis nachweist.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Verordnung.
Bitte registrieren Sie sich zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen in unserem Bildungsportal.
3. Gliederung und Inhalt der Prüfung
Die Prüfung gliedert sich gemäß § 2 VO in die folgenden Prüfungsteile und Prüfungsbereiche:
| Prüfungsteile | Prüfungsbereiche | Prüfungsdauer |
|---|---|---|
| Grundlegende Qualifikationen |
|
Schriftliche Prüfung
90-120 Minuten
|
| Spezielle Qualifikationen (Der Prüfling wählt einen der drei Prüfungsbereich) |
|
Schriftliche Prüfung
90-120 Minuten
Mündliche Prüfung
20 Minuten (+20 Minuten Vorbereitung)
|
Weitere Informationen zum Prüfungsablauf finden Sie auf der Internetseite der DIHK und in der Verordnung.
Alte Prüfungsaufgaben mit Lösungen können im Online-Shop der DIHK erworben werden.
Hinweis
Wer die Prüfung zum (Geprüften) Bankfachwirt / zur (Geprüften) Bankfachwirtin bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der Ausbilder-Eignungsverordnung (PDF) befreit. Dies gilt nicht für den praktischen Prüfungsteil (siehe § 11 VO).
Wer die Prüfung zum (Geprüften) Bankfachwirt / zur (Geprüften) Bankfachwirtin bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der Ausbilder-Eignungsverordnung (PDF) befreit. Dies gilt nicht für den praktischen Prüfungsteil (siehe § 11 VO).
4. Mündliche Ergänzungsprüfung
Befinden Sie sich bereits im Prüfungsverfahren und haben die schriftlichen Prüfungen abgelegt, kann je nach Leistungsstand eine mündliche Ergänzungsprüfung für Sie zum Bestehen der Gesamtprüfung erforderlich sein. In diesem Fall werden Sie von uns automatisch für die mündliche Ergänzungsprüfung eingeplant. Sollten Sie nicht an der mündlichen Ergänzungsprüfung teilnehmen wollen, ist dies der IHK Pfalz rechtzeitig mitzuteilen.
Gemäß § 2 Abs. 5 der Verordnung ist eine mündliche Ergänzungsprüfung auf Antrag des Prüfungsteilnehmers durchzuführen, wenn aus allen schriftlichen Prüfungsteilen maximal ein Prüfungsfach mit weniger als 50 Punkten, jedoch mit mindestens 40 Punkten bewertet wurde.
5. Zugelassene Hilfsmittel
Bitte beachten Sie die zugelassenen Hilfsmittel (PDF) für die Prüfung (Geprüften) Bankfachwirt / (Geprüfte) Bankfachwirtin.
6. Bestehen der Prüfung:
Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen (50 Punkte) erbracht hat.
7. Prüfungstermine
8. Anmeldung zur Prüfung
9. Bildungsfreistellung
Beschäftigte in Rheinland-Pfalz (Bildungsfreistellung) und Baden-Württemberg (Bildungszeit) haben einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit für Zwecke der Weiterbildung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber.
Dieser Anspruch beläuft sich in Rheinland-Pfalz bei einer Arbeitswoche von fünf Tagen des Beschäftigten auf zehn Bildungstage für den Zeitraum von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren (jeweils ungerades / gerades Kalenderjahr).
In Baden-Württemberg beträgt die Bildungszeit grundsätzlich fünf Tage im Jahr. Für die Prüfungstage ist Bildungsfreistellung bzw. Bildungszeit möglich.
Die Anerkennungs-Kennziffern für das Jahr 2026 lauten:
- Grundlegende Qualifikationen: 2005 / 0284 / 26
- Spezielle Qualifikationen: 2005 / 0285 / 26
10. Prüfungsgebühren
Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, teilen Sie uns dies bitte bei der Prüfungsanmeldung mit.
Bei verspäteter Prüfungsanmeldung oder Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung werden entsprechende Gebühren gemäß dem jeweils geltenden Gebührentarif der IHK Pfalz erhoben.
11. Lehrgangsanbieter
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie auf verschiedenen Weiterbildungsdatenbanken.
