weiterbildungsprüfungen

Zusatzqualifikation Fremdsprache für kaufmännische Auszubildende - Englisch

Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses

Kaufmännische Auszubildende erwerben während ihrer Ausbildung zusätzliche Kenntnisse in Wirtschaftsenglisch.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss Zusatzqualifikation für kaufmännische Auszubildende in der Fremdsprache Englisch.

Zulassungsvoraussetzungen

Zu der Prüfung können sich Auszubildende in einem kaufmännischen Ausbildungsverhältnis anmelden, die nachweisen, dass sie sich auf diese Prüfung vorbereitet haben.

Gliederung und Inhalt der Prüfung

(1) Die Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt.
(2) Die schriftliche Prüfung umfasst folgende Leistungen:
  1. Geschäftsbrief in Englisch nach Stichwortangaben in Englisch (45 Minuten)
  2. Kurzgefasste schriftliche Mitteilung in Englisch (30 Minuten)
  3. Vermerk in Deutsch über einen englischen Geschäftsbrief (30 Minuten)
  4. Vermerk in Deutsch über ein englisches Gespräch (30 Minuten)
  5. Sprachergänzungstest (25 Minuten)
Außer beim Sprachergänzungstest darf als Hilfsmittel ein allgemeinsprachiges, zweisprachiges Wörterbuch (kein Wirtschaftswörterbuch) verwendet werden.
(3) Die mündliche Prüfung umfasst folgende Leistungen:
  1. Ein Telefongespräch allgemein geschäftlicher Natur in der Fremdsprache führen.
  2. Ein Gespräch in der Fremdsprache führen.

Bestehen der Prüfung

Die Prüfung ist bestanden, wenn in der schriftlichen Prüfung nicht mehr als eine mangelhafte Leistung und in der mündlichen Prüfung keine Leistung, die schlechter als "ausreichend" bewertet wurde, erbracht wurde.
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Prüfungstermine

 auf Anfrage

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