weiterbildungsprüfungen

Gepr. Industriefachwirt/-in

Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses

Durch die Qualifikation zum/r Geprüften Industriefachwirt/Geprüften Industriefachwirtin ist festzustellen, dass die notwendigen Qualifikationen und Erfahrungen vorhanden sind, um in Industrieunternehmen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen und damit die Befähigung:
  1. den Wertschöpfungsprozess und die damit verbundenen Aufgabenstellungen und Probleme zu erkennen, zu analysieren und einer zielorientierten Lösung zuzuführen,
  2. Geschäftsprozesse und Projekte eigenverantwortlich und selbständig unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und rechtlicher Aspekte sowie unter Anwendung eines adäquaten Methodeneinsatzes zu bewerten, zu planen und durchzuführen,
  3. sich auf verändernde Methoden und Systeme in den Wertschöpfungs- und Geschäftsprozessen flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Unternehmen mitzugestalten,
  4. anhand einer zielorientierten Führung, Kooperation und Kommunikation Geschäftsprozesse und Projekte nach innen und außen zu gestalten, zu moderieren und zu kontrollieren.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Fortbildungsabschluss "Geprüfter Industriefachwirt/Geprüfte Industriefachwirtin".

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung in der Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" ist zuzulassen, wer
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  4. eine mindestens dreijährige Berufspraxis nachweist.
Zur Prüfung in der Teilprüfung "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer
  1. das Ablegen des Prüfungsteils "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
  2. im Fall des Absatzes 1 Nummer 1 mindestens ein Jahr Berufspraxis und in den in Absatz 1 Nummer 2 bis 4 genannten Fällen ein weiteres Jahr Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines "Geprüften Industriefachwirtes und einer "Geprüften Industriefachwirtin haben.

Gliederung und Inhalt der Prüfung

Die Prüfung gliedert sich in folgende Teilprüfungen:
  1. Wirtschaftsbezogene Qualifikationen,
  2. Handlungsspezifische Qualifikationen.
Die Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" gliedert sich in folgende Qualifikationsbereiche:
  1. Volks- und Betriebswirtschaft (75 Minuten)
  2. Rechnungswesen (90 Minuten)
  3. Recht und Steuern (75 Minuten)
  4. Unternehmensführung (90 Minuten)
Die Teilprüfung "Handlungsspezifische Qualifikationen" gliedert sich in folgende Handlungsbereiche:
  1. Finanzwirtschaft im Industrieunternehmen
  2. Produktionsprozesse
  3. Marketing und Vertrieb
  4. Wissens- und Transfermanagement im Industrieunternehmen
  5. Führung und Zusammenarbeit
Die Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" ist schriftlich in Form von anwendungsbezogenen Aufgabenstellungen durchzuführen.
Die Teilprüfung "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist erst nach Ablegen der Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" durchzuführen. Sie ist schriftlich in Form von zwei handlungsorientierten Aufgabenstellungen (jeweils 240 Minuten) sowie mündlich in Form eines situationsbezogenen Fachgespräches (20 Minuten) mit Präsentation (10 Minuten) durchzuführen.

Prüfungstermine

Anmeldeschluss:
Frühjahrsprüfung: 31.12. des Vorjahres
Herbstprüfung: 30.06. des Prüfungsjahres

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