weiterbildungsprüfungen

Gepr. Betriebswirt/-in (VO 2020)

Aktuelle Informationen

Zum 31. Dezember 2019 ist eine neue Verordnung in Kraft getreten. Für die bisherige Verordnung vom 12. Juni 2006 (zuletzt geändert am 16. Oktober 2016) gilt eine Übergangsfrist. Die Teilnahme an einer Prüfung nach der alten Verordnung muss bis zum Ablauf des 31. Dezember 2021 angemeldet und das gesamte Prüfungsverfahren bis zum Ablauf des 31. März 2024 abgeschlossen werden.
Die ersten Prüfungen nach der neuen Verordnung finden bei der IHK Pfalz im Juni 2022 statt. Für weitere Informationen, klicken Sie bitte hier.

Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses

Der Nachweis der Qualifikation zum Geprüften Betriebswirt/zur Geprüften Betriebswirtin umfasst die Befähigung, unternehmerisch kompetent, zielgerichtet und verantwortungsvoll Lösungen für betriebswirtschaftliche Problemstellungen der Unternehmen, insbesondere im Zusammenhang mit den Herausforderungen des internationalen Wettbewerbs, entwickeln zu können und dabei die ökonomische, ökologische und soziale Dimension eines nachhaltigen Wirtschaftens zu berücksichtigen. Hierzu gehört, insbesondere nachfolgende Aufgaben ausüben zu können:
  1. Strategiefindung und -umsetzung im Rahmen einer nachhaltigen Unternehmensführung,
  2. Gestaltung der organisatorischen Rahmenbedingungen des Unternehmens unter Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechniken,
  3. Auswahl und Einsatz der personalwirtschaftlichen Instrumente zur Sicherung der Unternehmensziele,
  4. Leitung und Koordination der betrieblichen Leistungsprozesse unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen.
Der Betriebswirt soll auf der Basis eines an Werten orientierten, strategisch ausgerichteten Verständnisses des wirtschaftlichen Handelns diese Aufgaben mit betriebswirtschaftlicher Fachkompetenz, verbunden mit Methoden- und Sozialkompetenz, wahrnehmen können.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss Geprüfter Betriebswirt/Geprüfte Betriebswirtin.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
  1. eine bei einer zuständigen Stelle erfolgreich abgelegte Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetz, die zu einem Abschluss mit der Abschlussbezeichnung Fachwirt oder Fachwirtin, Fachkaufmann oder Fachkauffrau führt, oder zu einem vergleichbaren kaufmännischen Fortbildungsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz,
  2. eine bei einer zuständigen Stelle erfolgreich abgelegte Prüfung nach der Handwerksordnung zum “Geprüften Kaufmännischen Fachwirt nach der Handwerksordnung” oder zur “Geprüften Kaufmännischen Fachwirtin nach der Handwerksordnung”,
  3. eine erfolgreich abgelegte staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung an einer auf eine Berufsausbildung aufbauenden kaufmännischen Fachschule und eine nach dem Abschluss mindestens einjährige Berufspraxis oder
  4. einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom-, Master- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer nach Landesrecht den Hochschulen gleichgestellten Akademie und eine nach dem Abschluss mindestens einjährige Berufspraxis.

Gliederung und Inhalt der Prüfung

Die Prüfung erstreckt sich auf die folgenden Handlungsbereiche:
  1. Unternehmesspezifische Strategiefelder erkennen und ausgestalten,
  2. Normenbestimmte und finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Unternehmensstrategie bewerten,
  3. Nationale und internationale Leistungsprozesse organisieren,
  4. Unternehmensorganisation zur Sicherstellung der Leistungs- und Unternehmensprozesse unter Berücksichtigung der strategischen Vorgaben gestalten,
  5. Planung, Steuerung und Überwachung von Unternehmensprozessen wahrnehmen.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Prüfungsteil, einem mündlichen Prüfungsteil und einem projektbezogenen Prüfungsteil

Schriftlicher Prüfungsteil:

Der schriftliche Prüfungsteil besteht aus drei unter Aufsicht zu bearbeitenden Aufgabenstellungen. Jede Aufgabenstellung umfasst mehrere Aufgaben. Die Bearbeitungszeit beträgt für jede Aufgabenstellung 240 Minuten. Innerhalb jeder Aufgabenstellung müssen die Aufgaben zu einem Handlungsbereich in englischer Sprache formuliert sein. Diese Aufgaben sind auch in englicher Sprache zu bearbeiten.

Mündlicher Prüfungsteil:

Zum mündlichen Prüfungsteil wird nur zugelassen, wer den schriftlichen Teil abgelegt hat. Er umfasst alle Handlungsbereiche, wobei der Schwerpunkt auf dem Handlungsbereich “Planung, Steuerung und Überwachung von Unternehmensprozessen wahrnehmen” liegen soll. Der mündliche Prüfungsteil soll nicht länger als 45 Minuten dauern.

Projektbezogener Prüfungsteil:

Zum projektbezogenen Prüfungsteil wird nur zugelassen, wer den schriftlichen und den mündlichen Prüfungsteil bestanden hat. Er besteht aus einer schriftlichen Projektarbeit, einer Präsentation und einem projektarbeitsbezogenen Fachgespräch.
Die schriftliche Projektarbeit ist so zu gestalten, dass
1. eine zukunfts- und praxisorientierte betriebliche Aufgabenstellung bearbeitet wird, die auch eine Unternehmengründung thematisieren kann, und
2. die Aufgabenstellung nach 1. als Entscheidungsvorlage für unternehmerische Entscheidungen aufbereitet ist.
Dabei sind mindestens zwei der Handlungsbereiche zu berücksichtigen.
Die schriftliche Projektarbeit ist als Hausarbeit innerhalb von 30 Kalendertagen anzufertigen.
Die Präsentation soll nicht länger als 15 Minuten dauern. An die Präsentation schließt sich das projektarbeitsbezogene Fachgespräch unmittelbar an. Hier soll die zu prüfende Person, ausgehend von der Präsentation, nachweisen, dass sie in der Lage ist, vertiefende und erweiternde Fragestellungen der betrieblichen Praxis im Kontext der Projektarbeit zu analysieren und Lösungsmöglichkeiten unter Betrachtung der maßgebenden Einflussfaktoren zu entwickeln und zu bewerten. Die Dauer des projektarbeitsbezogenen Fachgespräches soll 30 Minuten nicht überschreiten.
Bitte beachten Sie die zugelassenen Hilfsmittel für die Prüfung Betriebswirt/-in.

Prüfungstermine

Für die Übersicht der bundeseinheitlichen Prüfungstermine klicken Sie hier.

Bildungsfreistellung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz (Bildungsfreistellung) und Baden Württemberg (Bildungszeit) haben einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit für Zwecke der Weiterbildung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber.

Dieser Anspruch beläuft sich in Rheinland-Pfalz bei einer Arbeitswoche von fünf Tagen des Beschäftigten auf zehn Bildungstage für den Zeitraum von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren (jeweils ungerades / gerades Kalenderjahr).
In Baden-Württemberg beträgt die Bildungszeit grundsätzlich fünf Tage im Jahr.
Für die Prüfungstage ist Bildungsfreistellung bzw. Bildungszeit möglich.

Detaillierte Informationen zur Bildungsfreistellung RLP bzw. Bildungszeit BW erhalten Sie unter
www.bildungsfreistellung.rlp.de | www.bildungszeit-bw.de

Die Anerkennungs-Kennziffern für das Jahr 2024 lauten:
- Aufgabenstellung 1: 2005/0312/24
- Aufgabenstellung 2: 2005/0313/24
- Aufgabenstellung 3: 2005/0314/24

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