weiterbildungsprüfungen

Gepr. Betriebswirt/-in

Aktuelle Informationen

Zum 31. Dezember 2019 ist eine neue Verordnung in Kraft getreten. Für die bisherige Verordnung vom 12. Juni 2006 (zuletzt geändert am 16. Oktober 2016) gilt eine Übergangsfrist. Die Teilnahme an einer Prüfung nach der alten Verordnung muss bis zum Ablauf des 31. Dezember 2021 angemeldet und das gesamte Prüfungsverfahren bis zum Ablauf des 31. März 2024 abgeschlossen werden.
Die ersten Prüfungen nach der neuen Verordnung finden bei der IHK Pfalz im Juni 2022 statt. Für weitere Informationen, klicken Sie bitte hier.

Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses

Der Nachweis der Qualifikation zum Geprüften Betriebswirt/zur Geprüften Betriebswirtin umfasst die Befähigung, unternehmerisch kompetent, zielgerichtet und verantwortungsvoll Lösungen für betriebswirtschaftliche Problemstellungen der Unternehmen, insbesondere im Zusammenhang mit den Herausforderungen des internationalen Wettbewerbs, entwickeln zu können und dabei die ökonomische, ökologische und soziale Dimension eines nachhaltigen Wirtschaftens zu berücksichtigen. Hierzu gehört, insbesondere nachfolgende Aufgaben ausüben zu können:
  1. Strategiefindung und -umsetzung im Rahmen einer nachhaltigen Unternehmensführung,
  2. Gestaltung der organisatorischen Rahmenbedingungen des Unternehmens unter Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechniken,
  3. Auswahl und Einsatz der personalwirtschaftlichen Instrumente zur Sicherung der Unternehmensziele,
  4. Leitung und Koordination der betrieblichen Leistungsprozesse unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen.
Der Betriebswirt soll auf der Basis eines an Werten orientierten, strategisch ausgerichteten Verständnisses des wirtschaftlichen Handelns diese Aufgaben mit betriebswirtschaftlicher Fachkompetenz, verbunden mit Methoden- und Sozialkompetenz, wahrnehmen können.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss Geprüfter Betriebswirt/Geprüfte Betriebswirtin.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
  1. eine mit Erfolg abgelegte IHK-Aufstiegsfortbildungsprüfung zum Fachwirt oder Fachkaufmann oder eine vergleichbare kaufmännische Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz nachweist oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung an einer auf eine Berufsausbildung aufbauenden kaufmännischen Fachschule und eine anschließende mindestens dreijährige Berufspraxis nachweist.

Gliederung und Inhalt der Prüfung

Die Prüfung gliedert sich in die Prüfungsteile:
  1. Wirtschaftliches Handeln und betriebliche Leistungsprozesse
  2. Führung und Management im Unternehmen
  3. Projektarbeit und projektarbeitsbezogenes Fachgespräch
1. Der Prüfungsteil "Wirtschaftliches Handeln und betriebliche Leistungs-
    prozesse" gliedert sich in folgende Prüfungsbereiche:
  1. Marketing-Management (120 Minuten)
  2. Bilanz- und Steuerpolitik des Unternehmens (120 Minuten)
  3. Finanzwirtschaftliche Steuerung des Unternehmens (120 Minuten)
  4. Rechtliche Rahmenbedingungen der Unternehmensführung
    (120 Minuten)
  5. Europäische und internationale Wirtschaftsbeziehungen (150 Minuten)
Dieser Prüfungsteil wird schriftlich in Form von anwendungsbezogenen Aufgabenstellungen geprüft.
2. Der Prüfungsteil "Führung und Management im Unternehmen" umfasst die
    Handlungsbereiche:
  1. Unternehmensführung
  2. Unternehmensorganisation und Projektmanagement
  3. Personalmanagement
Dieser Prüfungsteil wird schriftlich als auch mündlich in Form von drei anwendungsbezogenen, integrierten Situationsaufgaben geprüft. Davon sind zwei Situationsaufgaben schriftlich (jeweils 240 Minuten) und eine Situationsaufgabe mündlich in Form eines situationsbezogenen Fachgespräches (30 Minuten) zu prüfen.
Der Prüfungsteil "Führung und Management im Unternehmen" darf erst nach Ablegen des Prüfungsteils "Wirtschaftliches Handeln und betriebliche Leistungsprozesse" durchgeführt werden.
3. Der Prüfungsteil "Projektarbeit und projektarbeitsbezogenes Fachgespräch"
    gliedert sich in folgende Prüfungsbereiche:
  1. Projektarbeit (schriftliche Hausarbeit)
  2. projektarbeitsbezogenes Fachgespräch mit Präsentation (30 Minuten)
Der Prüfungsteil "Projektarbeit und projektarbeitsbezogenes Fachgespräch" darf erst nach erfolgreichem Abschluss des ersten Prüfungsteils "Wirtschaftliches Handeln und betriebliche Leistungsprozesse" und des zweiten Prüfungsteils "Führung und Management im Unternehmen" durchgeführt werden.
Bitte beachten Sie die zugelassenen Hilfsmittel für die Prüfung Betriebswirt/-in.

Prüfungstermine

Für die Übersicht der bundeseinheitlichen Prüfungstermine klicken Sie hier.

Bildungsfreistellung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz (Bildungsfreistellung) und Baden Württemberg (Bildungszeit) haben einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit für Zwecke der Weiterbildung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber.

Dieser Anspruch beläuft sich in Rheinland-Pfalz bei einer Arbeitswoche von fünf Tagen des Beschäftigten auf zehn Bildungstage für den Zeitraum von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren (jeweils ungerades / gerades Kalenderjahr).
In Baden-Württemberg beträgt die Bildungszeit grundsätzlich fünf Tage im Jahr.
Für die Prüfungstage ist Bildungsfreistellung bzw. Bildungszeit möglich.

Detaillierte Informationen zur Bildungsfreistellung RLP bzw. Bildungszeit BW erhalten Sie unter
www.bildungsfreistellung.rlp.de | www.bildungszeit-bw.de

Die Anerkennungs-Kennziffern für das Jahr 2023 lauten:
- PT I: 2005/0346/23
- PT II: 2005/0347/23

Downloads