weiterbildungsprüfungen

Informationen zur praktischen Prüfung AEVO

Die im folgenden Wortlaut verwendete männliche Form dient der Vereinfachung und schließt weibliche und diverse Formen mit ein.
Die praktische Prüfung besteht aus der Präsentation oder der Durchführung einer Ausbildungssituation mit anschließendem Fachgespräch. Dem Prüfungskandidaten stehen 15 Minuten für die Präsentation bzw. praktische Durchführung zur Verfügung. In dem sich anschließenden Fachgespräch (15 Minuten) sind die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation oder der praktischen Durchführung zu erläutern.
Die Themenauswahl für die Präsentation bzw. die Durchführung obliegt grundsätzlich dem Prüfungsteilnehmer.
Als Grundlage für die Präsentation oder die praktische Durchführung kann der Prüfungskandidat ein Konzept ausarbeiten, das am Tag der praktischen Prüfung dem Prüfungsausschuss vorgelegt werden kann. Ein Konzept besteht üblicherweise aus einer Gliederung und etwa 4 bis 6 Seiten inhaltlicher Darstellung. Es sollte das Formular „Eckdaten zur praktischen AEVO Prüfung“ als Deckblatt verwendet werden. Mindestinhalte eines Konzeptes sind:
  • Beschreibung/Charakterisierung einer Ausgangssituation
  • Beschreibung und Analyse der Aufgaben- bzw. Problemstellung
  • Angabe der Zielformulierungen
  • Lösungsalternativen und Begründung der eigenen Lösungsauswahl
  • Verlaufsplan, Kontrolle
  • Erfolgssicherung, Transfer
Grundsätzlich gilt: Der Prüfungskandidat wählt eine betriebliche Ausbildungssituation aus dem Themenumfang der berufs- und arbeitspädagogischen Handlungsfelder gem. § 3 der AEVO vom 21. Januar 2009 aus.
  • Bei der Präsentation präsentiert der Prüfungskandidat eine Ausbildungssituation oder eine Lern- / Lehrmaßnahme
  • Bei der Durchführung führt der Prüfungskandidat eine Ausbildungssituation oder eine klassische Unterweisungseinheit durch (mit Partner)
Bei der Präsentation werden folgende Kriterien bewertet:
  • Vorstellung/Nennung des Themas
  • Darstellung der Agenda
  • Beschreibung der Ausgangslage
  • Zeitl.-organisatorische Rahmenbedingungen
  • Adressatenanalyse
  • Bezug zur Ausbildungspraxis u. Ausbildungsordnung
  • Ziele und Vermittlung des Zielbewusstseins mit Begründung                             
  • Didaktisch/Methodische Strukturierung und Vorgehensweise
  • Begründung des Einsatzes der angegebenen Methoden und Medien (mind. 1 Medium/1 Methode)
  • Realisierbarkeit in der beruflichen Praxis (Zeitmanagement)
  • Gestaltung der Erfolgskontrolle (angesprochene Lernbereiche)
  • Abschluss der Ausbildungssituation
  • Fazit/Zusammenfassung
  • Transfer, Ausblick
  • Bedeutung für die berufliche Handlungskompetenz
  • Einsatz und Umgang mit den eingesetzten Medien (freies Sprechen, Blickkontakt)
  • Zeitmanagement der Präsentation
Bei der Durchführung der Ausbildungssituation muss das Lernziel / müssen die Lernziele in der vorgegebenen Zeit (15 Minuten) erreichbar sein. Folgende Kriterien werden bewertet:
  • Beschreibung/Einführung des Themas (Lernatmosphäre)
  • Ziele und Vermittlung des Zielbewusstseins mit Begründung (Praxisbezug)
  • Anknüpfung an vorhandene Vorkenntnisse/Vorkenntnisse ermitteln/didaktische Parallelität
  • Didaktisch/Methodische Strukturierung und Vorgehensweise
  • Handhabung der eingesetzten Mittel und Medien
  • Durchführung von Lernschritten und deren Kontrolle
  • Beachtung von berufsspezifischen Aspekten (Sicherheits- und Schutzmaßnahmen)
  • Angemessene Aktivierung/Interaktion  (Ausbilderverhalten/ Kommunikation)
  • Gestaltung der Erfolgskontrolle (angesprochene Lernbereiche)
  • Feedback/Zusammenfassung der Ausbildungssituation
  • Ggfs. Transfer, Ausblick (z.B. nächste Unterweisung)
  • Zeitmanagement der Durchführung
Als Präsentationsmittel können alle gängigen Visualisierungsmittel, auch in Kombination miteinander, eingesetzt werden. Z.B. Flipchart, Pinnwand mit Metaplanmaterialien oder Powerpoint-Präsentation. Bitte bringen Sie ggfs. Ihren eigenen Laptop zur Prüfung mit. Weitere benötigte Verbrauchsmittel (Pinnnadeln, Stifte etc.) hat der Prüfungskandidat selbst zu stellen.
Im Fachgespräch soll der Prüfungsteilnehmer unter Beweis stellen, dass er die gewählte Situation in einen Gesamtzusammenhang einordnen und seine Vorgehensweise unter berufs- und arbeitspädagogischen Gesichtspunkten begründen kann.
Die Bewertungskriterien können sein:
  • Ausbilderkompetenz
  • berufs- und arbeitspädagogische Kompetenz in der gewählten Situation
  • Problemerfassung / Problemanalyse
  • Zielorientierung / Zielformulierung
  • Lösungsalternativen und Begründung für den Einsatz der gewählten Lösung
  • Bezug zur Ausbildungsordnung
  • Praxisorientierung / Einbeziehung der Ausbildungssituation in den betrieblichen Prozess
  • Einordnung in gesetzliche Rahmenbedingungen, wie z.B. BBiG, JarbSchG, Ausbildungsordnung, Ausbildungsrahmenplan
Die Bewertung der praktischen Prüfung erfolgt sowohl bei der Präsentation / der praktischen Durchführung als auch beim Fachgespräch mit max. 100 Punkten. Bei der Ermittlung der Gesamtnote werden die beiden Ergebnisse gleich gewichtet. Die praktische Prüfung ist bestanden, wenn eine mindestens ausreichende Leistung (50 Punkte) erreicht wurde.
Stand August 2023 / rm