weiterbildungsprüfungen

Gepr. Technische/-r Fachwirt/-in

Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses

Der Nachweis der Qualifikation zum Geprüften Technischen Fachwirt/zur Geprüften Technischen Fachwirtin und damit die Befähigung
  • in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchen sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen,
  • das Wahrnehmen von Schnittstellenfunktionen zwischen den betriebswirtschaftlichen und technischen Unternehmensbereichen durch kommunikative Kompetenzen,
  • sich auf veränderte Methoden und Systeme in der Produktion, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mitzugestalten.
Darüber hinaus ist durch die Prüfung festzustellen, ob die Qualifikation vorhanden ist, in den betrieblichen Funktionsfeldern "Materialwirtschaft/Logistik", "Absatzwirtschaft", "Einkauf", "Arbeitsvorbereitung/Kostenrechnung", "Entwicklung/Konstruktion" und "Betriebserhaltung/Produktion" Aufgaben unter Berücksichtigung der ökonomischen, ökologischen und sozialen Aspekte eines nachhaltigen Wirtschaftens eigenständig und verantwortlich wahrnehmen zu können.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss Geprüfter Technischer Fachwirt / Geprüfte Technische Fachwirtin.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung  in den Prüfungsteilen “Wirtschaftsbezogene Qualifikationen” oder “Technische Qualifikationen” ist zuzulassen, wer
  1. eine mit Erfolg abgelegte Prüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich-technischen Ausbildungsberuf oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis im kaufmännischen oder gewerblich-technischen Bereich oder
  3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
Zur Prüfung im Prüfungsteil “Handlungsspezifische Qualifikationen” ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
  1. das Ablegen der Prüfungsteile “Wirtschaftsbezogene Qualifikationen” und “Technische Qualifikationen” innerhalb der letzten fünf Jahre, und
  2. in den in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Fällen ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Bitte prüfen Sie Ihre Zulassung hier.

Gliederung und Inhalt der Prüfung

Der Prüfungsteil "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" umfasst folgende Qualifikationsbereiche:
  1. Volks- und Betriebswirtschaft (75 Minuten)
  2. Rechnungswesen (90 Minuten)
  3. Recht und Steuern (75 Minuten)
  4. Unternehmensführung (90 Minuten)
Der Prüfungsteil "Technische Qualifikationen" umfasst folgende Qualifikationsbereiche:
  1. Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen (90 Minuten)
  2. Technische Kommunikation und Werkstofftechnologie (90 Minuten)
  3. Fertigungs- und Betriebstechnik (120 Minuten)
Der Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" umfasst folgende Qualifikationsbereiche:
  1. Absatz-, Materialwirtschaft und Logistik 
  2. Produktionsplanung, -steuerung und -kontrolle
  3. Qualitäts- und Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz
  4. Führung und Zusammenarbeit
Die schriftliche Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" wird in Form einer Situationsaufgabe (240 Minuten) durchgeführt.
Als weitere Prüfungsleistung wird eine mündliche Prüfung in Form eines Situationsbezogenen Fachgesprächs mit Präsentation durchgeführt.
Bitte beachten Sie die zugelassenen Hilfsmittel für die Prüfung Technische/-r Fachwirt/-in.

Prüfungstermine

Für die Übersicht der nächsten bundeseinheitlichen Prüfungstermine klicken Sie hier.

Bildungsfreistellung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz (Bildungsfreistellung) und Baden Württemberg (Bildungszeit) haben einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit für Zwecke der Weiterbildung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber.

Dieser Anspruch beläuft sich in Rheinland-Pfalz bei einer Arbeitswoche von fünf Tagen des Beschäftigten auf zehn Bildungstage für den Zeitraum von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren (jeweils ungerades / gerades Kalenderjahr).
In Baden-Württemberg beträgt die Bildungszeit grundsätzlich fünf Tage im Jahr.
Für die Prüfungstage ist Bildungsfreistellung bzw. Bildungszeit möglich.

Detaillierte Informationen zur Bildungsfreistellung RLP bzw. Bildungszeit BW erhalten Sie unter
www.bildungsfreistellung.rlp.de | www.bildungszeit-bw.de

Die Anerkennungs-Kennziffern für das Jahr 2024 lauten:
- TQ: 2005/0308/24
- WBQ: 2005/0307/24
- HSQ: 2005/0309/24

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