weiterbildungsprüfungen

Gepr. Technische/-r Betriebswirt/-in: Informationen zum Fachgespräch

Situationsbezogenes Fachgespräch – Praktische Hinweise zur Prüfung
Das situationsbezogene Fachgespräch wird erst nach dem Ablegen der schriftlichen Prüfungsleistungen der Prüfungsteile „Wirtschaftliches Handeln und betrieblicher Leistungsprozess“ und „Management und Führung“ durchgeführt.
Im situationsbezogenen Fachgespräch soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, Aufgabenstellungen analysieren, strukturieren und einer begründeten Lösung zuführen zu können. Der Lösungsvorschlag ist unter Einbeziehung von Präsentationstechniken zu erläutern und zu erörtern. Den Schwerpunkt bildet der Handlungsbereich „Organisation und Unternehmensführung“. Bei der Analyse, der Strukturierung und der begründeten Lösung müssen auch die Handlungsbereiche „Personalmanagement“ und „Informations- und Kommunikationstechniken“, sowie fachübergreifende Aspekte aus dem Prüfungsteil „Wirtschaftliches Handeln und betrieblicher Leistungsprozess“ zwingend eingebunden werden.

Vorbereitung des Fachgespräches

Die Aufsicht prüft die Legitimation der zu prüfenden Person und stellt die Prüfungsfähigkeit fest, beides wird dokumentiert.
Jede zu prüfende Person erhält am Tag der mündlichen Prüfung einen Handlungsauftrag in schriftlicher Form, der im Vorbereitungsraum unter Aufsicht bearbeitet wird.
Für die Ausarbeitung des Handlungsauftrages hat die zu prüfende Person maximal 30 Minuten Zeit. Die Entwicklung des Themas, Problemlösungsvorschläge und ein ganzheitlicher Lösungsansatz sind zu beachten.
Im Vorbereitungsraum sind dokumentenechtes Schreibmaterial, ein Lineal und ein netzunabhängiger, nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner zugelassen. Weitere Hilfsmittel sind nicht erlaubt.
Folgende Materialien stehen in den Räumlichkeiten der IHK zur Verfügung:
  • Flipchart
  • Pinnwand
  • Moderationskoffer

Durchführung des Fachgespräches (mit Präsentation)

Das situationsbezogene Fachgespräch findet in Form einer Einzelprüfung statt (maximal 45 Minuten).
  1. Begrüßung durch den Prüfungsausschuss
  2. Kurze persönliche Vorstellung (max. 2 Minuten)
  3. Präsentation des ausgearbeiteten Handlungsauftrages unter Einsatz der zur Verfügung gestellten Materialien (ca. 10 Minuten)
  4. Situationsbezogenes Fachgespräch (ca. 20 Minuten)
  5. Gesamtbewertung durch den Prüfungsausschuss mit anschließender Ergebnismitteilung

Bewertungskriterien für das Fachgespräch

Die mündliche Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 50 Punkte erreicht wurden.
1. Präsentation:
Durchführung der Präsentation
  • Gewichtung: 60 Punkte
  • Eröffnung, Präsentation (Hauptteil) und Präsentation (Zusammenfassung)
Medieneinsatz / optischer Aufbau
  • Gewichtung: 40 Punkte
  • Medien angemessen gewählt, Artikulation, Körpersprache etc.
2. Fachgespräch:
Fachwissen
  • Gewichtung: 75 Punkte
  • Problemerfassung, Einbringung fachlicher Berufserfahrung, Argumentation und Begründung etc.
Gesprächsführung
  • Gewichtung: 25 Punkte
  • Behandlung von Einwänden, Rhetorik, Kommunikationsverhalten etc.
3. Gesamtergebnis:
Gewichtungsfaktor Präsentation: 1/3
Gewichtungsfaktor Fachgespräch: 2/3